securPharm

ABDA will Bürokratieaufwand im Zaum halten

Berlin - 19.02.2018, 17:50 Uhr

Ab 9. Februar 2019 wird es ernst mit securPharm. Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren. (Foto: securPharm)

Ab 9. Februar 2019 wird es ernst mit securPharm. Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren. (Foto: securPharm)


ABDA: Nicht jede „rote Ampel” bedeutet Alarm

Die Neuregelung sei auch sachgerecht, so die ABDA, soweit Verdachtsfälle von Arzneimittelfälschungen betroffen sind, die auf allgemeine Anzeichen zurückzuführen sind (zum Beispiel ein beschädigtes Packungssiegel, optische Besonderheiten von Arzneimittelpackungen, sonstige Erkenntnisse aus den stichprobenartigen Fertigarzneimittelprüfungen in Apotheken). Die Ausweitung der Meldepflicht auf Verdachtsfälle in Verbindung mit der Einführung des neuen Authentifizierungssystems könne allerdings – gerade in der Anfangsphase – dazu führen, dass hier ein unnötig hoher Umsetzungsaufwand entstehe. Dieser würde sowohl für die Apotheken als auch für die Behörden eine übermäßige Arbeits- und Kostenbelastung bedeuten. Die ABDA verweist in diesem Zusammenhang auf Erfahrungen des securPharm-Pilotbetriebs. Sie zeigten, dass die große Mehrzahl der bislang aufgetretenen Fehlermeldungen auf Diskrepanzen zwischen den vom Hersteller tatsächlich in Verkehr gebrachten codierten Packungen und den von ihm (nicht) hochgeladenen Daten zurückzuführen war. In der Anfangsphase von securPharm werde es solche Fälle wohl auch weiterhin geben.

Mit solchen potenziellen „Fehlermeldungen“ werde aber die Chance für eine zeitnahe Wahrnehmung und intensive Bearbeitung „echter“ schwerwiegender Meldungen verringert, meint die ABDA. Daher spricht sie sich dafür aus, vor dem Auslösen einer Verdachtsmeldung an die Behörden zunächst das interne Prüfverfahren von securPharm zu nutzen und mögliche alternative Ursachen für die Fehlermeldung auszuschließen. So ließe sich unnötiger Aufwand für beide Seiten vermeiden. Da die betroffenen Packungen vom Apotheker nicht abgegeben werden dürften, sondern gesondert aufzubewahren seien, und für das interne Prüfverfahren im Einvernehmen mit den Behörden geeignete Fristen festzulegen seien, seien auch keine zusätzlichen Gesundheitsrisiken für Patienten aufgrund zu später Meldungen zu befürchten.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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