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Skandal in Bottrop
Könnten Blutproben den Zyto-Apotheker überführen?
Haben die Ärzte ihre Patienten informiert?
Davon hätten ab dem 8. Dezember 2016 insgesamt 15 Patienten Gebrauch gemacht – bis zum 22. Dezember seien alle Blutproben vorgelegen. Allerdings wurden in den Wochen vor der Razzia womöglich hunderte Patienten mit Zytostatika aus der Apotheke von S. behandelt – demgegenüber fällt die Zahl der genommenen Blutproben vergleichsweise klein aus. „Wie viele Patienten von ihren Ärzten tatsächlich angesprochen worden sind, entzieht sich unserer Kenntnis“, erklärt die Pressesprecherin auf Nachfrage.
Unter den 15 Patienten seien auch solche, die Immuntherapien erhalten haben sollen, betont sie auf Nachfrage. Auf die Auswertung der Proben habe die Staatsanwaltschaft bisher verzichtet, da sie Zweifel bezüglich der Aussagekraft der Analysen hat. „Zu bedenken ist, dass der Nachweis von Unterdosierungen schwieriger ist als der Nachweis, dass überhaupt keine Medikation erfolgt ist“, erklärt die Sprecherin.
Analysen weiterhin möglich
Die Messung selbst, für die es keine standardisierten Verfahren gebe, sei dabei nicht die eigentliche Schwierigkeit. „Das Problem liegt eher in der fehlenden Genauigkeit der Rückrechnung“, erklärt sie – beispielsweise da Halbwertszeiten sich von Patient zu Patient unterschieden. Außerdem wäre der zweite Schritt – die Feststellung, dass es dem Patienten deswegen schlechter geht als bei der Behandlung mit einer hypothetischen, verordneten Dosierung – im Sinne einer naturwissenschaftlichen Kausalität mit großen Unsicherheiten behaftet, betont die Sprecherin der Staatsanwaltschaft.
Offen bleibt, ob die Untersuchungen vielleicht doch noch vorgenommen werden – auch aufgrund der Ausführungen des Sachverständigen Schuler, dass Analysen zu erheblichen Unterdosierungen bei Immuntherapien durchaus möglich seien. Unklar ist jedoch, welche Wirkstoffe die Patienten erhalten sollten, bei denen Blutproben genommen wurden. „Welche Wirkstoffe die betreffenden ‚Spender‘ verordnet bekommen hatten, ist ohne unverhältnismäßigen Aufwand nicht zu beantworten“, erklärt die Sprecherin. Die Auswertungen können jedoch weiterhin vorgenommen werden. „Die Proben sind noch vorhanden“, betont die Staatsanwältin.
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