Skandal in Bottrop

Könnten Blutproben den Zyto-Apotheker überführen? 

Essen - 12.12.2017, 15:25 Uhr

Welche Beweiskraft haben Blutproben, die von Krebspatienten des Bottroper Zyto-Apothekers genommen wurden? (Foto: cassis / stock.adobe.com)

Welche Beweiskraft haben Blutproben, die von Krebspatienten des Bottroper Zyto-Apothekers genommen wurden? (Foto: cassis / stock.adobe.com)


Bislang ist im Prozess um den Bottroper Zyto-Apotheker Peter S. völlig unklar, wie viele Patienten durch mögliche Unterdosierungen geschädigt sein könnten – die Staatsanwaltschaft hat sich auf andere Delikte konzentriert. Nach Aussage eines Gutachters könnten teils Blutanalysen bei der Aufklärung helfen. Liegt eine Ermittlungspanne vor?

Die Vorwürfe gegen den Zyto-Apotheker Peter S. wiegen schwer: Er soll nicht nur Hygieneanforderungen schwer verletzt sowie gegen Dokumentationsvorschriften verstoßen und wohl allein hierdurch Krankenkassen um mehr als 56 Millionen Euro betrogen haben – sondern insbesondere soll er regelmäßig Zytostatika stark unterdosiert haben. Bei manchen Wirkstoffen soll S. nur ein Fünftel der nötigen Wirkstoffmenge eingekauft haben, einige sichergestellte Infusionsbeutel enthielten laut Staatsanwaltschaft überhaupt keinen Wirkstoff, oder falsche Arzneimittel. Die Verteidigung von S. hatte Argumente vorgebracht, der Apotheker habe Wirkstoffe schwarz eingekauft oder die Analysen seien invalide – Peter S. schweigt bislang selbst zu den Vorwürfen.

So gestaltet sich die Aufklärung des Skandals schwierig. Dies liegt auch daran, dass ein möglicher Nachweis des Nebenkläger-Vorwurfes von versuchten Morddelikten schwer ist: Sowohl sollte nachgewiesen werden, dass bestimmte Patienten tatsächlich unterdosierte Arzneimittel erhielten – als auch, dass S. ihnen hierdurch Lebenszeit genommen hat. Für 27 Patienten haben die Ermittlungsbehörden unterdosierte oder gar wirkstofffreie Krebsmittel Ende November 2016 bei einer Razzia sichergestellt.

Der Tumorforscher Martin Schuler von der Uniklinik Essen sagte vergangene Woche vor dem Landgericht Essen aus, dass Blutanalysen womöglich auch bei anderen Patienten Unterdosierungen hätten nachweisen können. Allerdings erwähnte er auch deutliche Einschränkungen: Die Haltbarkeit der Mittel sei sehr unterschiedlich, betonte Schuler – bei normalen Zytostatika handele es sich oft nur um einen Bereich von Stunden. Bei Antikörpern sei aber auch ein Nachweis nach beispielsweise zwei Wochen noch denkbar.

Polizei wandte sich an die Ärzte

So sei es teils möglich, herauszufinden, ob ein Stoff verabreicht wurde – eventuell auch die jeweilige Dosis. „Wenn geeignete Blutproben zu definierten Zeitpunkten im Abstand zum Verabreichungszeitpunkt asserviert wurden“, sei dies „ein grundsätzlich geeignetes Verfahren“, um beispielsweise erhebliche Unterdosierungen festzustellen, erklärte der Onkologe. Handelt es sich um einen Ermittlungsfehler der Staatsanwaltschaft?

Bekannt war bereits seit Januar 2017, dass Blutproben bei einigen Patienten genommen wurden. Doch wann war dies der Fall – und für wie viele Patienten? Nach Recherchen von DAZ.online wurde die Erhebung von Blutproben schon kurz nach der Razzia vom 29. November 2016 initiiert. „Wir sind durch die Polizei am 6. oder 7. Dezember 2016 an die behandelnden Ärzte herangetreten mit dem Aufruf, dass Patienten, die ihre Medikation von dem Angeklagten erhalten hatten, auf freiwilliger Basis Blutproben zur Beweissicherung abgeben können“, erklärt die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Essen auf Nachfrage. 

Haben die Ärzte ihre Patienten informiert?

Davon hätten ab dem 8. Dezember 2016 insgesamt 15 Patienten Gebrauch gemacht – bis zum 22. Dezember seien alle Blutproben vorgelegen. Allerdings wurden in den Wochen vor der Razzia womöglich hunderte Patienten mit Zytostatika aus der Apotheke von S. behandelt – demgegenüber fällt die Zahl der genommenen Blutproben vergleichsweise klein aus. „Wie viele Patienten von ihren Ärzten tatsächlich angesprochen worden sind, entzieht sich unserer Kenntnis“, erklärt die Pressesprecherin auf Nachfrage.

Unter den 15 Patienten seien auch solche, die Immuntherapien erhalten haben sollen, betont sie auf Nachfrage. Auf die Auswertung der Proben habe die Staatsanwaltschaft bisher verzichtet, da sie Zweifel bezüglich der Aussagekraft der Analysen hat. „Zu bedenken ist, dass der Nachweis von Unterdosierungen schwieriger ist als der Nachweis, dass überhaupt keine Medikation erfolgt ist“, erklärt die Sprecherin.

Analysen weiterhin möglich

Die Messung selbst, für die es keine standardisierten Verfahren gebe, sei dabei nicht die eigentliche Schwierigkeit. „Das Problem liegt eher in der fehlenden Genauigkeit der Rückrechnung“, erklärt sie – beispielsweise da Halbwertszeiten sich von Patient zu Patient unterschieden. Außerdem wäre der zweite Schritt – die Feststellung, dass es dem Patienten deswegen schlechter geht als bei der Behandlung mit einer hypothetischen, verordneten Dosierung – im Sinne einer naturwissenschaftlichen Kausalität mit großen Unsicherheiten behaftet, betont die Sprecherin der Staatsanwaltschaft.

Offen bleibt, ob die Untersuchungen vielleicht doch noch vorgenommen werden – auch aufgrund der Ausführungen des Sachverständigen Schuler, dass Analysen zu erheblichen Unterdosierungen bei Immuntherapien durchaus möglich seien. Unklar ist jedoch, welche Wirkstoffe die Patienten erhalten sollten, bei denen Blutproben genommen wurden. „Welche Wirkstoffe die betreffenden ‚Spender‘ verordnet bekommen hatten, ist ohne unverhältnismäßigen Aufwand nicht zu beantworten“, erklärt die Sprecherin. Die Auswertungen können jedoch weiterhin vorgenommen werden. „Die Proben sind noch vorhanden“, betont die Staatsanwältin. 



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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