Hat Apotheker Zubereitungen gestreckt?

Onkologe unterstützt Staatsanwalt bei Zyto-Ermittlungen

Essen - 31.01.2017, 13:35 Uhr

Schwere Vorwürfe: Der Apotheker soll Zytostatika gestreckt haben. Der Apotheker schweigt noch immer zu den Vorwürfen (Foto: DAZ.online)

Schwere Vorwürfe: Der Apotheker soll Zytostatika gestreckt haben. Der Apotheker schweigt noch immer zu den Vorwürfen (Foto: DAZ.online)


In mehr als 40.000 Fällen soll ein Bottroper Apotheker Zyto-Rezepturen gestreckt haben. Die Untersuchungen hierzu erweisen sich jedoch als schwierig: Für den Nachweis von Schäden für Patienten erwägt die Staatsanwaltschaft Exhumierungen, doch bislang konnte sie keine verstorbenen Patienten identifizieren, bei denen sie aussichtsreich wären.

Es geht nicht nur um ungerechtfertigte Einnahmen in Höhe von 2,5 Millionen Euro, sondern insbesondere um eine Gefahr für Leib und Leben: Ein Bottroper Zyto-Apotheker soll bei mehr als 40.000 Rezepturen der monoklonalen Antikörper Nivolumab, Denosumab, Ramucirumab und Bevacizumab sowie des Zytostatikums Nab-Paclitaxel gepanscht haben. Seit gut zwei Monaten sitzt er in Untersuchungshaft und macht von seinem Schweigerecht Gebrauch.

Nach Aussage der Essener Staatsanwaltschaft, die wegen des Vorwurfs der Körperverletzung bis hin zu möglichen Tötungsdelikten sowie gewerbsmäßigen Betrugs ermittelt, ist ein Ende der Ermittlungen derzeit noch nicht abzusehen. Wie eine Sprecherin gegenüber DAZ.online bestätigte, sind Exhumierungen „weiterhin im Bereich des Möglichen“. Sie könnten helfen, möglicherweise Fälle zu finden, bei denen verfälschte Rezepturen zu gesundheitlichen Problemen bei Patienten geführt haben.

Suche nach bestimmten Todesfällen

Die Staatsanwaltschaft habe Hinweise von einem „namhaften Onkologen“ erhalten, dass sich die Suche nach bestimmten Todesfällen lohne – mit „ganz bestimmten Tumoren, Medikamenten und speziellen Krankheitsverläufen“, erklärt die Pressesprecherin. Zusätzlich dürften die Todesfälle noch nicht so weit zurückliegen. Genauere Angaben will sie allerdings nicht machen. „Wir haben bislang keinerlei Rückmeldungen erhalten, dass es solcherlei Arten von Todesfällen gegeben hat“, sagt die Sprecherin.

Vorsichtshalber wurden außerdem schon vor einigen Wochen Blutproben genommen, um möglicherweise mit späteren Analysen Fehlverhalten nachzuweisen. Diese seien „ordnungsgemäß eingelagert“, doch sei die Staatsanwaltschaft derzeit „nicht zuversichtlich“, dass Auswertungen der Blutproben tatsächlich weiterhelfen könnten. „Das ist nach wie vor eine Vorsorgemaßnahme“, betont die Sprecherin. 



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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