Wie Festbeträge festgelegt werden
Festbetragsgruppen werden vom G-BA gebildet, wenn mehrere therapeutisch
vergleichbare Präparate zugelassen und am Markt sind. Das können Arzneimittel
mit gleichen Wirkstoffen sein (Stufe 1), solche, die pharmakologisch-therapeutisch
vergleichbar sind (Stufe 2) oder eine therapeutisch vergleichbare Wirkung
haben, insbesondere Arzneimittelkombinationen (Stufe 3).
Die Höhe der Festbeträge wird regelmäßig vom GKV-Spitzenverband überprüft und
gegebenenfalls neu berechnet. Er legt sie auf der Grundlage von
Vergleichsgrößen fest, die der G-BA zuvor ermittelt hat und veröffentlicht sie
über das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information im
Internet (www.dimdi.de).
Darüber hinaus erfolgt regelmäßig eine Aktualisierung der Vergleichsgrößen
durch eine rechnerische Anpassung auf Grundlage der zuletzt verfügbaren
Jahresdaten. Nach Aktualisierung der Vergleichsgrößen passt der
GKV-Spitzenverband in der Regel die Festbetragshöhe an.
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