Gemeinsamer Bundesausschuss: Neue Festbetragsgruppen beschlossen

BERLIN (ks). Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 15. Februar weitere Arzneimittel-Festbetragsgruppen beschlossen. Es wurden 20 neue Gruppen mit Arzneimitteln mit denselben Wirkstoffen (Stufe 1) gebildet, sowie sechs Gruppen mit Arzneimitteln mit pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Wirkstoffen (Stufe 2). Auch patentgeschützte Wirkstoffe wurden wiederum in die Festbetragsgruppen einbezogen.

Zu den neuen Festbeträgen der Stufe 2 gehören Triazol-Antimykotika (zur Behandlung von Pilzerkrankungen), Fluorchinolone (antibakteriell wirkende Pharmaka), Serotonin-(5HT3-)Rezeptorantagonisten (zur Behandlung von Übelkeit und Erbrechen), Makrolide (gegen Infektionen), Antianämika (zur Behandlung der "Blutarmut") und Heparine (zur Blutverdünnung). Neue Vergleichsgrößenberechnung Die Entscheidungsgrundlagen zur Ermittlung der Vergleichsgröße hat der G-BA ebenfalls angepasst. Die Vergleichsgröße dient dazu, für unterschiedliche Arzneiformen von Arzneimitteln (Kombinationen aus verschiedenen Darreichungsformen, Dosisstärken und Packungsgrößen) einen Standardwert zu ermitteln, auf dessen Grundlage die Krankenkassen einen einheitlichen Festbetrag festsetzen können.

Durch die Anpassung können spezifische Gesichtspunkte, die die Anwendung eines Arzneimittels betreffen, etwa unterschiedliche Applikationsfrequenzen oder Behandlungszeiten sowie besondere Ausprägungen einer Intervalltherapie berücksichtigt werden. So sind nun etwa Heparine in niedriger Dosierung (zur Prophylaxe) und höherer Dosierung (zur Therapie) in einer gemeinsamen Festbetragsgruppe und können doch differenziert betrachtet werden. Damit trägt der G-BA der Forderung der Hersteller nach einer stärkeren Differenzierung der Vergleichsgrößenberechnung Rechnung.

Der G-BA-Vorsitzende Rainer Hess erklärte, dass die Herstellerverbände der Zielrichtung der gefundenen Lösung bei einem Gespräch am 8. Februar zugestimmt haben. Er betonte zudem, dass die Entscheidungsgrundlagen gewährleisten, dass echte Innovationen gefördert und geschützt werden. Neuentwicklungen würden ebenso wie echte therapeutische Innovationen nicht tangiert.

Geringes Klagerisiko

Nach seinen Erfahrungen mit den bereits im vergangenen Jahr gebildeten Festbetragsgruppen, insbesondere jener der Statine, ist der G-BA nun zuversichtlich, dass das Klagerisiko bei den neuen Gruppen geringer ist. Vor allem der Pharmakonzern Pfizer hatte für Wirbel gesorgt, weil er seinen Cholesterinsenker Sortis nicht auf Festbetragsniveau absenken will. Allerdings, so Hess, liege ihm bislang noch keine Klageschrift von Pfizer vor. Es gebe aber Klagen von Sortis-Patienten. Die von Pfizer eingeleitete Kampagne könne den G-BA in seinen Entscheidungen nicht beeinflussen. Hess: "Wir müssen unseren Weg weiter gehen".

Rund 100 Millionen Euro Einsparvolumen

Die neuen Festbetragsgruppen der Stufe 1 und 2 haben ein Umsatzvolumen von 1,4 Milliarden Euro. Die Festbeträge können frühestens zum 1. Juli 2005 wirksam werden. Nach vorläufigen Schätzungen lassen sich mit der Gruppenbildung für die gesetzliche Krankenversicherung Einsparungen von 100 Millionen Euro erzielen.

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