Ende 1988
wurde mit dem Gesundheitsreformgesetz (GRG) die Grundlage für das bis
heute bestehende Festbetragssystem für Arzneimittel gelegt. Es ist der
Klassiker unter den Sparinstrumenten der Krankenkassen. Seitdem hat sich so
manches geändert – doch das Prinzip blieb gleich: Für bestimmte
Arzneimittel-Wirkstoffgruppen gibt es Höchstpreise, die die gesetzlichen Kassen
maximal für ein Fertigarzneimittel dieser
Wirkstoffgruppe bezahlen.
Nun hat der
Gemeinsame Bundesausschuss, der die Wirkstoffgruppen festlegt, Bilanz gezogen.
Wie der G-BA-Vorsitzende Josef Hecken mitteilte, wurden im Jahr 2016 insgesamt
21 Verfahren abgeschlossen. Zum Beispiel wurden Gruppen mit Wirkstoffen zur
Behandlung des Morbus Parkinson und zur Behandlung des erhöhten
Augeninnendrucks gebildet. Im laufenden Jahr sind bislang acht Verfahren
abgeschlossen worden; 15 laufen zurzeit noch beim G-BA, darunter eine neue
Gruppe, die auch Biosimilars einbezieht. Zudem befinden sich derzeit Festbetragsgruppen
für das Indikationsgebiet Osteoporose im Stellungnahmeverfahren.
7,8 Milliarden Euro Einsparungen jährlich
Laut G-BA
lag der Verordnungsanteil von Arzneimitteln mit Festbeträgen im Jahr 2016 bei etwa
80 Prozent. Hecken: „Mit diesem Instrument wird ein wirksamer Preiswettbewerb
gefördert, ohne dass die therapeutisch notwendige Arzneimittelauswahl und die
Versorgungsqualität eingeschränkt werden“. Derzeit sparten die Kassen 7,8 Milliarden Euro
pro Jahr allein durch Festbeträge. „Diese Einsparungen können an anderer Stelle
zur Finanzierung der stetig steigenden Leistungsausgaben aufgrund der
demografischen Entwicklung und des medizinisch-technischen Fortschrittes
eingesetzt werden und sind deshalb kein Selbstzweck, sondern nützen sowohl den
Kranken wie den Beitragszahlern“, so Hecken.
Auch am Beispiel der im April 2017 in Kraft getretenen Festbetragsgruppe für
parenterale Darreichungsformen von Methotrexat zeige sich eindrucksvoll, dass
das Instrument der Festbetragsgruppenbildung wirksam sei und der G-BA im Sinne
der Patienten und Beitragszahler agiere, erklärt Hecken: „Der pharmazeutische
Unternehmer hat aktuell mitgeteilt, dass Patientinnen und Patienten mit
rheumatoider Arthritis oder Psoriasis ab sofort Fertigspritzen und Fertigpens
zum neuen Festbetrag für parenterales Methotrexat (MTX) zur Verfügung stehen“.
Für den G-BA-Chef zeigt nicht zuletzt dieser Wirkstoff, dass sich die vonseiten
der Industrie und deren Interessenvertretern immer wieder geäußerten Bedenken
hinsichtlich einer Gefährdung der Patientenversorgung durch neue
Festbetragsgruppen regelmäßig als haltlos erwiesen. Nach über 25 Jahren
Erfahrung mit dem Instrument der Festbetragsgruppenbildung sei man sehr bedacht
darauf, dass Therapiemöglichkeiten für Patienten nicht eingeschränkt werden und
notwendige Versorgungsalternativen zur Verfügung stehen.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.