G-BA-Bilanz zu Festbeträgen

Einsparungen ohne Qualitätseinbußen?

Berlin - 14.09.2017, 17:45 Uhr

Sortis ist ein Klassiker in der Festbetragsdebatte. Bereits vor Ablauf des Patentschutzes von Atorvastatin mussten Patienten hohe Aufzahlungen leisten, da der Preis über Festbetrag lag. (Foto:dpa)

Sortis ist ein Klassiker in der Festbetragsdebatte. Bereits vor Ablauf des Patentschutzes von Atorvastatin mussten Patienten hohe Aufzahlungen leisten, da der Preis über Festbetrag lag. (Foto:dpa)


Seit 1989 gibt es Festbeträge für Arzneimittel. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), der die Aufgabe hat, Festbetragsgruppen zu bilden, hat nun Bilanz gezogen. Hier ist man überzeugt: Festbeträge beeinträchtigen nicht die Versorgungsqualität – dem widerspricht allerdings der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller.

Ende 1988 wurde mit dem Gesundheitsreformgesetz (GRG) die Grundlage für das bis heute bestehende Festbetragssystem für Arzneimittel gelegt. Es ist der Klassiker unter den Sparinstrumenten der Krankenkassen. Seitdem hat sich so manches geändert – doch das Prinzip blieb gleich: Für bestimmte Arzneimittel-Wirkstoffgruppen gibt es Höchstpreise, die die gesetzlichen Kassen maximal für ein Fertigarzneimittel dieser Wirkstoffgruppe bezahlen.

Nun hat der Gemeinsame Bundesausschuss, der die Wirkstoffgruppen festlegt, Bilanz gezogen. Wie der G-BA-Vorsitzende Josef Hecken mitteilte, wurden im Jahr 2016 insgesamt 21 Verfahren abgeschlossen. Zum Beispiel wurden Gruppen mit Wirkstoffen zur Behandlung des Morbus Parkinson und zur Behandlung des erhöhten Augeninnendrucks gebildet. Im laufenden Jahr sind bislang acht Verfahren abgeschlossen worden; 15 laufen zurzeit noch beim G-BA, darunter eine neue Gruppe, die auch Biosimilars einbezieht. Zudem befinden sich derzeit Festbetragsgruppen für das Indikationsgebiet Osteoporose im Stellungnahmeverfahren.

7,8 Milliarden Euro Einsparungen jährlich

Laut G-BA lag der Verordnungsanteil von Arzneimitteln mit Festbeträgen im Jahr 2016 bei etwa 80 Prozent. Hecken: „Mit diesem Instrument wird ein wirksamer Preiswettbewerb gefördert, ohne dass die therapeutisch notwendige Arzneimittelauswahl und die Versorgungsqualität eingeschränkt werden“.  Derzeit sparten die Kassen 7,8 Milliarden Euro pro Jahr allein durch Festbeträge. „Diese Einsparungen können an anderer Stelle zur Finanzierung der stetig steigenden Leistungsausgaben aufgrund der demografischen Entwicklung und des medizinisch-technischen Fortschrittes eingesetzt werden und sind deshalb kein Selbstzweck, sondern nützen sowohl den Kranken wie den Beitragszahlern“, so Hecken.

Auch am Beispiel der im April 2017 in Kraft getretenen Festbetragsgruppe für parenterale Darreichungsformen von Methotrexat zeige sich eindrucksvoll, dass das Instrument der Festbetragsgruppenbildung wirksam sei und der G-BA im Sinne der Patienten und Beitragszahler agiere, erklärt Hecken: „Der pharmazeutische Unternehmer hat aktuell mitgeteilt, dass Patientinnen und Patienten mit rheumatoider Arthritis oder Psoriasis ab sofort Fertigspritzen und Fertigpens zum neuen Festbetrag für parenterales Methotrexat (MTX) zur Verfügung stehen“. Für den G-BA-Chef zeigt nicht zuletzt dieser Wirkstoff, dass sich die vonseiten der Industrie und deren Interessenvertretern immer wieder geäußerten Bedenken hinsichtlich einer Gefährdung der Patientenversorgung durch neue Festbetragsgruppen regelmäßig als haltlos erwiesen. Nach über 25 Jahren Erfahrung mit dem Instrument der Festbetragsgruppenbildung sei man sehr bedacht darauf, dass Therapiemöglichkeiten für Patienten nicht eingeschränkt werden und notwendige Versorgungsalternativen zur Verfügung stehen. 



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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