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Kurz vor gesetzlichem Verbot
AOK Plus will Apotheken-Zyto-Verträge für drei Monate
Die AOK Plus lässt sich nicht davon abschrecken, dass der Gesetzgeber die Zyto-Verträge auf Apotheken-Ebene abschaffen will. Diesen Monat will die in Sachsen und Thüringen aktive Kasse nochmals Verträge mit Apotheken abschließen – im Open-House-Verfahren.
In der kommenden Woche (Donnerstag) steht das
Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) auf der Tagesordnung des
Bundestags. Noch ist nicht sicher, ob es dort wirklich stehen bleibt – schließlich ringt
die Große Koalition intern noch um Regelungen, etwa die Umsatzschwelle. Am Montag findet noch ein Treffen zwischen den Arzneimittelexperten von Union und SPD statt. Können die Fachpolitiker sich nicht einigen, dürfte das Vorhaben voraussichtlich
am Dienstag Thema im Koalitionsausschuss
sein. Danach wird man mehr wissen.
Woran im AMVSG nicht mehr zu rütteln sein dürfte, ist der geplante Abschied von Zyto-Ausschreibungen auf Apotheken-Ebene. Die bislang erfolgten Ausschreibungen der Krankenkassen und das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das das Wirtschaftlichkeitsgebot über das Recht der Patienten auf freie Apothekenwahl stellte, haben die Koalitionäre zu der Erkenntnis gebracht, dass hier nicht alles in im Sinne der Beteiligten läuft. Apotheker, Ärzte, Krankenhäuser und auch Patienten hatten massive Kritik geübt – im AMVSG ist nun die Abschaffung der Verträge mit Apotheken vorgesehen. Damit trotzdem gespart wird, sollen Kassen mit den Herstellern der für die Zubereitungen verwendeten onkologischen Fertigarzneimittel Rabattverträge abschließen. Und auch die Hilfstaxe sollen GKV-Spitzenverband und Deutscher Apothekerverband anpassen.
Die Kassen selbst liefen gegen die Pläne des Gesetzgebers Sturm und dieser hat zwar schon einen Änderungsantrag zu dieser Frage
eingebracht – doch dieser betrifft nicht das „Ob“ der Abschaffung, sondern nur
das „Wie“: Nach Inkrafttreten der neuen Regelungen sollen bestehende
Altverträge schon nach einer dreimonatigen Übergangsfrist unwirksam werden. Konkret heißt das: Schon im Sommer oder spätestens im Herbst sind die Zyto-Verträge mit Apotheken schlicht verboten.
AOK Plus setzt auf Verträge mit Apotheken ab 17. März
Nichtsdestotrotz hat die AOK Plus nun noch eine Ausschreibung in diesem Bereich gestartet. Sie hat dafür – anders als die meisten anderen AOKen, aber ebenso wie ihre Schwester-Kasse in Sachsen-Anhalt – das Open-House-Verfahren gewählt. Das heißt: Es wird grundsätzlich jeder Apotheke die Teilnahme zu gleichen Konditionen angeboten. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht geführt. Ab dem 17. März sollen die Verträge in Kraft treten. Ihre Grundlage hat die Ausschreibung auf der jetzt noch bestehenden Gesetzeslage.
Vorzeitiges Ende möglich
In der Ausschreibung kündigt die AOK Plus allerdings bereits an, dass die für zwei Jahre geplanten Verträge, ein vorzeitiges Ende haben können: Sie werde das Open-House-Modell beenden, wenn das AMVSG „in Kraft getreten ist und dieses oder ein anderes Gesetz dem hier durchgeführten Open-House-Modell die gesetzliche Grundlage entziehen sollte“. Die zu diesem Zeitpunkt bereits abgeschlossenen Verträge würden davon nicht tangiert und blieben entsprechend den näheren vertraglichen Regelungen in Kraft. Wie bereits erwähnt, wird das AMVSG hier jedoch voraussichtlich zeitliche Grenzen setzen – dies ist in der Ausschreibung nicht erwähnt. Ursprünglich hatte der Gesetzgeber vorgesehen, die Alt-Verträge weiterlaufen zu lassen und lediglich ihre Exklusivität zu nehmen. Dann hätten die Open-House-Verträge tatsächlich bis zu ihrem vereinbarten Laufzeitende weiter bestehen können.
IV-Verträge als Alternative?
Zudem behält sich die AOK vor, ihr Modell auch dann zu beenden, wenn für die verwendeten Fertigarzneimittel exklusive Rabattvereinbarungen mit pharmazeutischen Herstellern in Kraft treten, die Anlage 3 der Hilfstaxe neu abgeschlossen oder geändert wird oder aber Verträge zur Integrierten Versorgung wirksam werden, die die Versorgung von Versicherten der AOK Plus mit patientenindividuell hergestellten parenteralen Zytostatika tangieren. Nicht zuletzt ist ein Ende der offenen Verträge vorgesehen, wenn es exklusive Zyto-Verträge geben sollte – die die Kasse allerdings nicht ausgeschrieben hat.
Fragt man die Kasse danach, warum sie jetzt noch diese Ausschreibung startet, erklärte eine Sprecherin: „Welchen Weg das GKV-AMVSG bis zur Beschlussfassung noch gehen wird und wann es in Kraft tritt, ist ungewiss. Die AOK Plus wird den Gesetzgebungsprozess weiterhin aufmerksam verfolgen. Unter den jetzigen Gegebenheiten sind Abschlüsse gemäß den Vorgaben der Auftragsbekanntmachung und den abforderbaren Teilnahmebedingungen möglich“.
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