Wirtschaft

Neue Zyto-Verträge

AOK Plus will es auch jetzt noch wissen

ks | Der Gesetzgeber will mit dem AMVSG die Zyto-Verträge auf Apotheken-Ebene abschaffen. Das hält die AOK Plus jedoch nicht davon ab, auch jetzt noch solche Verträge abzuschließen. Dabei setzt die in Sachsen und Thüringen aktive Kasse auf Open-House-Verträge.

Auch wenn noch nicht 100%ig klar ist, ob das AMVSG diese Woche verabschiedet wird – an einer geplanten Regelung wird sicherlich nicht mehr gerüttelt: dem Abschied von Zyto-Ausschreibungen auf Apotheken-Ebene. Stattdessen soll über Rabattverträge mit den Herstellern der verwendeten Arzneimittel gespart werden. Die Krankenkassen liefen gegen die Pläne des Gesetzgebers Sturm – doch dieser bleibt standhaft. Einen Änderungsantrag wird es zwar geben – doch dieser betrifft nicht das „Ob“ der Abschaffung, sondern nur das „Wie“: Nach Inkrafttreten der neuen Regelungen sollen bestehende Altverträge nach einer dreimonatigen Übergangsfrist unwirksam werden. Zuvor war geplant, dass die Verträge weiterlaufen, aber ihre Exklusivität verlieren.

Nichtsdestotrotz hat die AOK Plus nun noch eine Open-House-Ausschreibung gestartet. Das heißt: Es wird grundsätzlich jeder Apotheke die Teilnahme zu gleichen Konditionen angeboten. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht geführt. Ab dem 17. März sollen die Verträge in Kraft treten. Ihre Grundlage hat die Ausschreibung auf der jetzt noch bestehenden Gesetzeslage.

In der Ausschreibung kündigt die AOK Plus bereits an, dass die für zwei Jahre geplanten Verträge, vorzeitig enden könnten: Sie werde das Open-House-Modell beenden, wenn das AMVSG in Kraft getreten ist und dieses oder ein anderes Gesetz ihm die gesetzliche Grundlage entziehen sollte. Die zu diesem Zeitpunkt bereits abgeschlossenen Verträge würden davon nicht tangiert und blieben entsprechend den näheren vertraglichen Regelungen in Kraft.

Zudem behält sich die AOK vor, ihr Modell auch dann zu beenden, wenn für die verwendeten Fertigarzneimittel exklusive Rabattvereinbarungen mit pharmazeutischen Herstellern in Kraft treten, die Anlage 3 der Hilfstaxe neu abgeschlossen oder geändert wird oder Verträge zur Integrierten Versorgung wirksam werden. |

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