Zytostatika-Versorgung

AOK-Bundesverband beharrt auf Exklusivität der Apotheken-Verträge

Berlin - 21.04.2017, 17:05 Uhr

 Zyto-Apotheken dürfen bald wieder breit versorgen – aber wie bald? (Foto: benicoma / Fotolia)

 Zyto-Apotheken dürfen bald wieder breit versorgen – aber wie bald? (Foto: benicoma / Fotolia)


Die Aussage der Gesundheits-Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz, dass bestehende Zyto-Verträge mit Apotheken nach Inkrafttreten des AMVSG ihre Exklusivität verlieren, stößt nicht nur bei der Barmer auf Widerstand. Auch beim AOK-Bundesverband geht man davon aus, dass die Verträge exklusiv bleiben.

Es wird unübersichtlich für Zyto-Apotheken: Dürfen Sie gleich nach Inkrafttreten des  Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetzes (AMVSG) wieder alle ambulant behandelten Krebspatienten mit Zyto-Zubereitungen versorgen – auch wenn sie keinen Vertrag mit der entsprechenden Krankenkasse haben? Schließlich werden mit dem Gesetz die Ausschreibungen auf Apotheken-Ebene abgeschafft. Bislang schwebt ein Urteil des Bundessozialgerichts über den Zytostatika herstellenden Apotheken: Danach hat eine Apotheke keinen Anspruch auf Vergütung, wenn sie Krebspatienten versorgt, die bei einer Krankenkasse versichert sind, die in einer bestimmten Region einen exklusiven Zyto-Vertrag mit einer anderen Apotheke unterhält.

Nun hat die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium Annette Widmann-Mauz (CDU) kürzlich auf Nachfrage ihres Parteikollegen, dem Bundestagsabgeordneten Tino Sorge, klargestellt, dass mit Inkrafttreten des AMVSG die zwischen bestehenden exklusiven Zyto-Verträge ihre Exklusivität verlieren. Die Folge: Die Versicherten haben wieder Wahlfreiheit, welche Apotheke ihre ambulante Versorgung mit Zyto-Zubereitungen übernehmen soll. Umgekehrt würde das bedeuten: Apotheken müssen keine Retaxationen mehr fürchten.

Keine Umgehung durch Last-Minute-Verträge

Explizit erklärte Widmann-Mauz zudem, dass dies auch für Verträge gelte, die Krankenkassen kurz vor Beschluss des AMVSG – also in Kenntnis der vorgesehenen Streichung der Ausschreibungsmöglichkeit – mit Apotheken geschlossen haben. So hatte etwa die Barmer, die zusammen im der Techniker Krankenkasse und der KKH ausgeschrieben hat, noch mit kurzfristigen Einsparungen gerechnet. Ihre Zyto-Verträge sollen erst im Mai in Kraft treten. Tritt das AMVSG noch im April in Kraft – was zu erwarten, aber bislang nicht geschehen ist – würden die Verträge Ende Juli unwirksam werden.

Die Barmer widersprach der Auffassung der Staatssekretärin bereits in aller Deutlichkeit. Für die bereits abgeschlossenen Verträge bestehe weiterhin Exklusivität. Und: „Apotheken, die in exklusiv vergebenen Losgebieten ohne exklusiven Versorgungsvertrag onkologische Zubereitungen beliefern, müssen daher damit rechnen, dass solche abgerechneten Rezepte auf dem Wege der Vollabsetzung während der Bestandskraft der exklusiven Verträge beanstandet werden“.

AOKen (fast) einig

Nun hat auch der AOK-Bundesverband erklärt, der sei „der Auffassung, dass die Exklusivität der Zytostatikaverträge während der Übergangsfrist nach Inkrafttreten des AMVSG Bestand hat“. Die Vertragspartner der AOKs würden – soweit erforderlich – darüber informiert. Laut AOK-Bundesverband ist diese Linie abgestimmt mit den AOKs Hessen, Nordost und Rheinland/Hamburg, die allesamt exklusive Apotheken-Verträge abgeschlossen haben. Ebenso mit der AOK Sachsen-Anhalt, die Open-House-Verträge unterhält. Hingegen hatte sich die in Thüringen und Sachsen aktive AOK Plus, die ebenfalls auf ein Open-House-Modell setzt, gegenüber DAZ.online bereits anders geäußert: Die AOK Plus habe schon ausweislich ihrer Open-House-Ausschreibung akzeptiert, dass keine Exklusivität bestehe. „Insofern konnte und kann jede Apotheke versorgen“.

Für die Apotheken, die Zytostatika zubereiten, ist dies eine unbefriedigende Situation. Das Bundesgesundheitsministerium hält zwar auch nach der Kassen-Kritik ausdrücklich an seiner Auffassung fest. Doch letztlich entscheiden die Kassen, ob sie retaxieren oder nicht.

Die DAK, die ebenfalls auf Exklusivverträge setzt, wollte sich bislang nicht gegenüber DAZ.online äußern, wie sie verfahren wird. Sie verwies auf ihren Dachverband vdek, der allerdings noch nicht auf eine Anfrage reagiert hat.  


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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