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Nach Todesfällen
Patientenschützer kritisiert Gröhe wegen Krebsheilern
Pommesbuden werden besser beaufsichtigt
Hierzulande können Heilpraktiker praktizieren, ohne dass es einer staatlich geregelten Ausbildung bedarf. Für die Erlaubnis, als Heilpraktiker zu arbeiten, nehmen die zuständigen Gesundheitsämter eine Prüfung ab, die nach der 1939 verabschiedeten Verordnung zum Heilpraktikergesetz sicherstellen soll, dass die Ausübung der Heilkunde durch den Betreffenden keine „Gefahr für die Volksgesundheit“ darstellen würde. Beispielsweise in den Niederlanden ist die Alternativmedizin deutlich stärker reglementiert, sodass sich das „Biologische Krebszentrum“ auch speziell an Ausländer richtete.
Diagnose per Pendel
Erst im letzten Herbst hat eine Undercover-Recherche des Fernsehsenders „Arte“ und des Journalistenbüros „Correctiv“ aufgedeckt, wie einige Alternativmediziner Krebspatienten potenziell schaden, indem sie ihnen von bewährten Therapien abraten und stattdessen auf obskure Art und Weise behandeln. In Bayern steht derzeit ein Heilpraktiker wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht, der eine Brustkrebspatientin mit teuren homöopathischen Präparaten behandelt hat. Er hatte laut Staatsanwaltschaft per Pendel eine Entzündung diagnostiziert, obwohl Ärzte bei der Patientin zuvor eindeutig einen Tumor festgestellt hatten.
„Es kann nicht sein, dass ein Klempner oder eine Pommesbude stärker unter Aufsicht der Behörden steht als ein medizinischer Dienstleister“, erklärte Patientenschützer Brysch gegenüber der „Welt“. Gesundheitsämter wie jene im Kreis Viersen, in dem das „Biologische Krebszentrum“ liegt, seien für die Erfassung und Überwachung der Berufe im Gesundheitswesen zuständig. Sie müssten verhindern, dass es Scharlatanerie gebe: Eine Pommesbude werde laut Brysch schließlich auch einmal im Jahr kontrolliert.
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