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Im Bundestag sprach Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe nicht nur über seinen Haushalt, sondern auch über Heilpraktiker. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zu den drei verstorbenen Krebspatienten müssten genau ausgewertet werden – bevor mögliche Schutzlücken zu schließen seien.
Er musste erhebliche Kritik einstecken: Nachdem vor einigen Wochen bekannt geworden war, dass mindestens drei Krebspatienten eines Heilpraktikers kurz nach der Behandlung verstarben, äußerte Gröhe zwar sein Bedauern und dass es „nicht vertretbar“ sei, unzugelassene Arzneimittel zu verabreichen. Doch bisher sieht Gröhe nicht die Notwendigkeit, an der Heilpraktikergesetzgebung etwas zu ändern – und für die Kontrolle des Berufes seien ohnehin die Länder zuständig.
Patientenschützer Eugen Brysch erklärte gegenüber DAZ.online, Gröhe habe keine Zaungastfunktion, sondern müsse handeln. Und NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens betonte auf Nachfrage, sie würde seit Jahren vom Bund Änderungen fordern – und die Gesundheitsministerkonferenz hätte sich erst im Juni in Sachen Heilpraktiker an Gröhe gewandt.
In der Bundestagsdebatte am Donnerstag nutzte der Minister nun die Gelegenheit, um „einige kurze Bemerkungen“ zu den Berichterstattungen zu machen. Der sogenannte „Krebswunderheiler vom Niederrhein“ sei nicht weit entfernt von seiner Heimat – doch mahnte Gröhe zur Gelassenheit. „Ich rate uns dazu, durchaus erst einmal das, was wir in erster Linie von Presseverlautbarungen der Staatsanwaltschaft kennen, genau auszuwerten“, sagte er – und zu sehen, wo etwaige Schutzlücken sind. Diese müssten dann angegangen werden.
Wie können Patienten geschützt werden?
Gleichzeitig sprach Gröhe sich dagegen aus, die Heilpraktiker-Ausbildung staatlich zu regeln. „Ich glaube nicht, dass man der Patientensicherheit dient, wenn man Behandlungsmethoden ohne jede wissenschaftliche Evidenz gleichsam vorschnell mit dem Gütesiegel eines staatlichen Gesundheitsberufes versieht“, erklärte er. „Das – glaube ich – nützt der Patientensicherheit nicht, meine Damen, meine Herren“, sagte der Minister zu seinen Parlamentskollegen.
Auf Forderungen nach verstärkten Kontrollen oder eine
Beschränkung der Therapiebefugnisse ging Gröhe in seiner Rede nicht ein.
Beispielsweise der CDU-Gesundheitspolitiker und Vorsitzende des Marburger
Bundes, Rudolf Henke, hatte gegenüber DAZ.online erklärt, dass es wohl zu mehr
Sicherheit führt, wenn Heilpraktiker keine Infusionen mehr legen dürfen – wie es
in anderen Ländern der Fall ist.
1 Kommentar
Gröhe und der DZVhÄ...
von Udo Endruscheit am 09.09.2016 um 21:59 Uhr
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