Nahrungsergänzung

Fatburner enthält Asthmamittel – ist das erlaubt?

Stuttgart - 11.07.2016, 09:30 Uhr

Lipo 100 Hardcore wird nicht über Apotheken, sondern über Fitnessshops vertrieben (Foto: Screenshot / DAZ)

Lipo 100 Hardcore wird nicht über Apotheken, sondern über Fitnessshops vertrieben (Foto: Screenshot / DAZ)


Als „idealer Fatburner für Profis, für alle, die ihre Muskeln maximal definieren wollen", wird Lipo 100 Hardcore angepriesen. In zahlreichen Fitnessshops ist es erhältlich. Neben Zink, Coffein und L-Carnitin enthält das Nahrungsergänzungsmittel mit Theophyllin einen Wirkstoff, der in Arzneimitteln verschreibungspflichtig ist.

„Abnehmwillige, die schnell ein paar Pfunde verlieren möchten, um eine knackige Bikinifigur zu bekommen, Personen, die es schwer haben, Körperfett abzubauen oder Bodybuilder“ – für diese Personengruppen soll sich der Fatburner Lipo100 Hardcore eignen. So schreibt es der Hersteller, die Body Attack Sports Nutrition GmbH & Co. KG, auf ihrer Website. Neben einem „innovativen Komplex“ aus 14 Pflanzenextrakten, sekundären Pflanzenstoffen, Zink, Cholin, Coffein, B-Vitaminen, L-Tyrosin, Jod, L-Carnitin sowie Chilli und schwarzem Pfeffer-Extrakt, soll das Mittel ein weiteres Xanthin-Derivat enthalten – Theophyllin.

Schluckt man die empfohlene Tagesdosis von drei Kapseln Lipo Hardcore 100 Fat Burner, nimmt man 25 mg Theophyllin zu sich. Das verraten die Nährwertangaben des als Nahrungsergänzungsmittel (NEM) vertriebenen Schlankheitsmittels, das in einschlägigen Internetshops zu haben ist.

Das ist zugegebenermaßen verhältnismäßig wenig. Zum Vergleich: wird Theophyllin therapeutisch bei Asthma eingesetzt, sind für einen 70 Kilo schweren Erwachsenen Tagesdosen zwischen 11 und 18 mg pro Kilogramm Körpergewicht üblich. 

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Keine gesetzliche Grundlage für ein Verbot

Theophyllin, ein Wirkstoff mit enger therapeutischer Breite, ist in der Anlage I der Arzneimittelverschreibungs-Verordnung (AMVV) gelistet und somit in Arzneimitteln verschreibungspflichtig. Eine Einschränkung für bestimmte Zubereitungen gibt es bei Theophyllin nicht. Das heißt, ein Arzneimittel, das dieselbe Menge Theophyllin enthält wie Lipo 100 Hardcore, wäre nur auf Rezept zu haben. Lipo 100 Hardcore ist aber als Nahrungsergänzungsmittel auf dem Markt, und dort greift die AMVV nicht.

Zuständig sind in so einem Fall die Überwachungsbehörden der Länder. Im Fall von Lipo 100 Hardcore, das von einer Firma mit Sitz in Hamburg vertrieben wird, ist es die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz in Hamburg. Dort kennt man das Produkt bereits, erklärte ein Sprecher gegenüber DAZ.online. Er berichtet weiter, dass bereits Proben genommen wurden. Außerdem soll ein Gutachten erstellt werden. Das Verfahren konnte jedoch bis jetzt nicht abgeschlossen werden, da das Bundesinstitut für Risikobewertung um eine entsprechende Risikobewertung gebeten wurde. Diese läge bis dato allerdings noch nicht vor.

Für ein Verbot von Lipo 100 Hardcore gibt es also derzeit keine gesetzliche Grundlage. Es bleibt abzuwarten, ob die Gutachten zu dem Schluss kommen, dass von dem Fatburner ein Risiko ausgeht. Erst dann können die Überwachungsbehörden tätig werden. Bis dahin kann ein NEM, das eine Substanz enthält, die als Arzneimittel rezeptpflichtig wäre, legal vertrieben werden. 

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Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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