Therapie der Alkoholabhängigkeit

Erstattungsbetrag für Selincro steht

Berlin - 01.09.2015, 16:30 Uhr

Mit medikamentöser Hilfe kann der Alkoholverzicht erleichtert werden. (Foto: Photographee/Fotolia)

Mit medikamentöser Hilfe kann der Alkoholverzicht erleichtert werden. (Foto: Photographee/Fotolia)


Seit heute gibt es für Selincro® (Nalmefen), das zur Reduktion des Alkoholkonsums eingesetzt wird, einen Erstattungsbetrag. Wie der Hersteller Lundbeck mitteilt, hat er sich mit dem GKV-Spitzenverband auf einen Preis geeinigt. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte dem Präparat zwar keinen Zusatznutzen bescheinigt – doch der Hersteller bleibt überzeugt, dass sein Arzneimittel einen niedrigschwelligen Einstieg in die Behandlung einer Alkoholabhängigkeit bieten kann.

Es ist günstiger geworden: Die 14-er Packung Selincro®  kostete bislang 90,63 Euro im Verkauf – nun sind es nur noch 76,80 Euro. Die 49-er Packung reduzierte sich von 289,77 Euro auf 241,37 Euro. Damit sinkt auch die Patientenzuzahlung für das Medikament. Der neu verhandelte Erstattungspreis gilt ab dem 1. September 2015 sowohl für gesetzlich als auch für privat versicherte Patienten.

Selincro® (Nalmefen) ist in Europa seit dem 1. September 2014 verfügbar und zugelassen zur Reduktion des Alkoholkonsums bei Erwachsenen mit Alkoholabhängigkeit, deren Alkoholkonsum sich auf mindestens hohem Risikoniveau  befindet. Patienten steht damit erstmals eine medikamentöse Therapie zur Verfügung, die einen anderen Ansatz als den der Abstinenz verfolgt und so einen niedrigschwelligen Einstieg in eine Behandlung bieten kann, erklärt Lundbeck.

 „Mit der Einigung über den Erstattungsbetrag von Selincro® ist ein wichtiger Baustein für die Therapie von Menschen mit Alkoholabhängigkeit gelegt und somit die Wirtschaftlichkeit eines innovativen Arzneimittels mit hohem Bedarf sichergestellt“, so Dierk Schoch, Geschäftsführer der Lundbeck GmbH. Soweit die Behandlung entsprechend der Zulassung und den Vorgaben des G-BA erfolge, sei die Verordnung als wirtschaftlich anzusehen.

Eine klinisch-relevante Überlegenheit einer Therapie mit Nalmefen gegenüber der Vergleichssubstanz Naltrexon konnte nach Auffassung von Lundbeck anhand von allen patientenrelevanten Endpunkten in einem indirekten Vergleich valide und robust dargelegt werden – allerdings war der G-BA anderer Ansicht. Er hatte die Studien-Methodik bemängelt.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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