Bundestag

Ausschuss billigt GKV-Versorgungsgesetz

10.06.2015, 15:35 Uhr

Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat das GKV-VSG auf seiner parlamentarischen Reise ein Stück weiter gebracht. (Foto: Sket)

Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat das GKV-VSG auf seiner parlamentarischen Reise ein Stück weiter gebracht. (Foto: Sket)


Berlin - Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) hat die nächste Hürde genommen: Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen hat heute der Gesundheitsausschuss des Bundestages den Gesetzentwurf samt 57 Änderungsanträgen beschlossen. Ziel des Gesetzes ist vor allem, auch künftig eine flächendeckende und gut erreichbare medizinische Versorgung sicherzustellen. Darüber hinaus wird im GKV-VSG die Höhe des Apothekenabschlags gesetzlich festgelegt und eine Regelung zur Begrenzung von Retaxationen ins SGB V aufgenommen.

Für Apotheken relevant sind vor allem die Änderungen in § 129 SGB V, der den Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung regelt. Hier wird nun festgelegt, dass der Abschlag der Apotheken an die Krankenkassen pro Rx-Packung 1,77 Euro beträgt. Dem bisherigen langwierigen und erfolglosen Ringen zwischen GKV-Spitzenverband und Deutschem Apothekerverband (DAV) um eine Anpassung dieses Abschlags durch die Selbstverwaltung soll mit dieser gesetzlichen Festschreibung ein Ende bereitet werden.

Darüber hinaus soll im Rahmenvertrag nun auch geregelt werden, in welchen Fällen einer Beanstandung der Abrechnung durch Krankenkassen, insbesondere bei Formfehlern, eine Retaxation vollständig oder teilweise unterbleibt. Dazu wird GKV-Spitzenverband und DAV eine Frist gesetzt (sechs Monate ab Inkrafttreten der Gesetzesänderung) – kommt eine Regelung nicht innerhalb dieser zustande, entscheidet die Schiedsstelle.

Für Apotheken von Bedeutung sind zudem die neuen Regelungen zum Entlassmanagement. Klinikärzte sollen Patienten künftig „eine Packung mit dem kleinsten Packungsgrößenkennzeichen gemäß Packungsgrößenverordnung“ bei der Entlassung verschreiben können.

Ärztliche Versorgung im Mittelpunkt

Im Mittelpunkt des GKV-VSG steht allerdings die ärztliche Versorgung. Mit neuen Regelungen für die Zu- und Niederlassung von Ärzten und Psychotherapeuten sollen unterversorgte ländliche Gebiete gestärkt und die teilweise Überversorgung in Ballungszentren und angrenzenden Regionen reduziert werden. Um die hausärztliche Versorgung zu verbessern, wird die Zahl der mindestens zu fördernden Weiterbildungsstellen von 5.000 auf 7.500 erhöht.

Weiterhin müssen Terminservicestellen von den Kassenärztlichen Vereinigungen eingerichtet werden. Sie sollen sicherstellen, dass Versicherte innerhalb von vier Wochen einen Facharzttermin erhalten. Zudem sollen sich Patienten vor bestimmten, häufig empfohlenen Operationen künftig eine ärztliche Zweitmeinung einholen können.

Nicht zuletzt sieht das GKV-VSG die Errichtung des sogenannten Innovationsfonds beim Gemeinsamen Bundesausschuss vor. Dieser soll mit 300 Millionen Euro jährlich gefüllt werden und innovative sektorenübergreifende Versorgungsformen sowie die Versorgungsforschung fördern. Morgen wird der Bundestag den Gesetzentwurf in 2./3. Lesung beraten.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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