Gesundheitspolitik

Kabinett gibt grünes Licht

GKV-VSG und Präventionsgesetz starten ins parlamentarische Verfahren

BERLIN (az) | Das Bundeskabinett hat am 17. Dezember zwei Gesetzen von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe zugestimmt und auf die parlamentarische Reise geschickt. Das „Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-VSG) beinhaltet unter anderem die Festschreibung des Kassenabschlags für Apotheker, vor allem aber Regelungen zur ambulanten und stationären Versorgung. Außerdem stimmte das Kabinett dem Entwurf des Präventionsgesetzes zu.

Das GKV-VSG schreibt unter anderem den Kassenabschlag auf 1,77 Euro fest. So hatten es Deutscher Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband zuvor gefordert. Zudem setzt es der Selbstverwaltung eine Frist zur Regelung der Retaxproblematik bei der (form-)fehlerhaften Abgabe von Arzneimitteln.

Darüber hinaus sollen stärkere Anreize für eine Niederlassung von Ärzten in unterversorgten oder strukturschwachen Gebieten gesetzt werden. Zudem werden die Gründungsmöglichkeiten für medizinische Versorgungszentren weiterentwickelt. Die Kassenärztlichen Vereinigungen werden verpflichtet, Terminservicestellen einzurichten: Versicherte mit Überweisung sollen über sie innerhalb von vier Wochen einen Facharzt-Termin erhalten.

Auch das Krankenhaus-Entlassmanagement soll verbessert und strukturierte Behandlungsprogramme ausgebaut werden. Zur Förderung von Innovationen in der Versorgung und von Versorgungsforschung wird ein Innovationsfonds beim Gemeinsamen Bundesausschuss mit einem Volumen von 300 Millionen Euro jährlich – zunächst in den Jahren 2016 bis 2019 – eingerichtet.

Problemfall Prävention

Das Präventionsgesetz setzt auf die zielgerichtete Zusammenarbeit der Akteure: Neben der GKV sollen auch die gesetzliche Rentenversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung sowie die Soziale Pflegeversicherung eingebunden werden. In einer Nationalen Präventionskonferenz definieren Sozialversicherungsträger unter Beteiligung des Bundes, der Länder, der Kommunalen Spitzenverbände und der Sozialpartner gemeinsame Ziele und verständigen sich auf ein gemeinsames Vorgehen. Dadurch sollen die vielfältigen Ansätze in der Prävention und Gesundheitsförderung gebündelt und abgestimmt bei den Menschen vor Ort ankommen.

Für seine Präventionspläne muss Gröhe auch Kritik aus den eigenen Reihen einstecken. Der CDU-Abgeordnete Michael Hennrich warnte: „Hier werden Gelder der Versicherten eingesetzt, die an anderer Stelle in der Versorgung fehlen.“ Es sei „ein falsches Signal, wenn es Sportkurse künftig auf Rezept geben soll, uns aber dann etwa Mittel fehlen, um Familien zu entlasten, deren Kinder an Neurodermitis erkrankt sind“. Skeptisch ist auch die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD, Hilde Mattheis. Sie mahnte „dass hier nicht nach dem Gießkannenprinzip Mittel für das fünfte Faltblatt zum Thema ‚Beweg dich mal‘ ausgegeben werden dürfen“. Außerdem sei die Förderung von der Gesundheit zuträglichen Bedingungen in Schule, Arbeitsplatz und Wohngegend eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, sollte also aus dem Steuertopf finanziert werden. Sie könne sich gut vorstellen, „dass das eines der Gesetze wird, die wir in der Großen Koalition nicht gemeinsam hinkriegen“, so Mattheis. 

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