Finanzierung klinischer Krebsregister

Deutsche Krebshilfe übernimmt Löwenanteil

Berlin - 17.12.2012, 09:28 Uhr


Die Finanzierung zum Aufbau der klinischen Krebsregister steht: Die Deutsche Krebshilfe wird 90 Prozent des rund acht Millionen teuren Investitionsbedarfs übernehmen – die übrigen zehn Prozent die Länder. Das teilte das Bundesgesundheitsministerium mit.

Mit dieser „vorbildlichen“ Einigung sei man bei der Bekämpfung von Krebserkrankungen einen „entscheidenden Schritt vorangekommen“, so Bahr. Mittels der erhobenen Daten könne sowohl auf individueller Ebene die Qualität der Therapie optimiert als auch die Krebsbehandlung auf kollektiver Ebene verbessert werden, ergänzte der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krebshilfe, Hans-Peter Krämer. Andreas Storm, Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz, betonte indes, Bund und Länder müssten nun gemeinsam die gesetzlichen Voraussetzungen für eine zügige Umsetzung des Vorhabens schaffen.

Der Entwurf des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes (KFRG) ist das Herzstück des Nationalen Krebsplans und wurde im Juni 2008 unter anderem vom Bundesgesundheitsministerium (BMG), den Ländern und der Deutschen Krebsgesellschaft beschlossen. Im August wurde der Entwurf vom Bundeskabinett beschlossen, er befindet sich nun in der parlamentarischen Beratung. Das neue Gesetz soll in der ersten Jahreshälfte 2013 in Kraft treten. Die Krebsregister sollen dann innerhalb von drei Jahren aufgebaut werden. Die jährlichen Kosten sollen sich laut BMG auf rund 57 Millionen Euro belaufen, wovon wiederum zehn Prozent die Länder und 90 Prozent die Gesetzlichen Krankenkassen übernehmen.

Im Kern sieht der Entwurf vor, dass die Länder flächendeckende klinische Krebsregister einrichten, die im Verlaufe einer Krebsbe­handlung alle anfallenden Daten einheitlich erfassen und auswerten. So sollen bundesweit einheitliche Strukturen geschaffen werden und die medizinische Versorgungsqualität von Krebspatienten verglichen und damit verbessert werden. Weiterhin sollen bestehende in organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme überführt werden. Eine dafür wesentliche Maßnahme ist die gezielte Einladung der Versicherten zur Krebsfrüherkennung.

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Juliane Ziegler