Gesundheitsministerkonferenz

Herausforderung: flächendeckende Versorgung

Saarbrücken - 28.06.2012, 17:35 Uhr


Es herrschte Einigkeit unter den 16 Gesundheitsministern und -senatoren der Länder: darüber, dass die Sicherstellung der flächendeckenden gesundheitlichen Versorgung in den kommenden Jahren eines der wichtigsten Themen sein wird. In den 36 bei der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) zu behandelnden Anträgen ging es dementsprechend überwiegend um die Themen Versorgung, Gesundheitsberufe und Pflege.

Zwar scheiterte der Vorstoß Hamburgs, die Praxisgebühr abzuschaffen, an den Ablehnungen der Länder Bayern, Sachsen, Niedersachsen und Berlin – andere Anträge erhielten hingegen die Zustimmung aller Länder. Beispielsweise der Leitantrag „Sicherung einer flächendeckenden gesundheitlichen Versorgung“. Er fordert von Bund und Ländern, gemeinsam einen nationalen Strategieplan zu erstellen, der eine bessere Verzahnung der bisher voneinander getrennten  Planungsinstrumente in der ambulanten und stationären Versorgungsplanung zum Ziel hat. Dabei sollen insbesondere regionale demografische Veränderungen bei der ambulanten Bedarfsplanung für Ärzte berücksichtigt werden.

Einig war man sich auch, dass das Kartellrecht im Recht der gesetzlichen Krankenversicherungen „völlig systemfremd“ sei und daher keine Anwendung finden dürfe. Die Minister und Senatoren stimmen auch in einem weiteren Punkt mit den Krankenkassen überein: Bereits erwirtschaftete Rücklagen sollten aufgestockt und Beitragsrückzahlungen nicht vorgenommen werden. Die Länder fordern darüber hinaus vom Bund, im Jahr 2013 auf die angekündigte Kürzung des Bundeszuschusses an den Gesundheitsfonds zu verzichten – einmalig um zwei Milliarden Euro. Die Minister und Senatoren halten die derzeit im Gesundheitsfonds enthaltenen Finanzmittel angesichts der konjunkturellen Einnahmerisiken und der allein aufgrund der demografischen Entwicklungen wieder zu erwartenden steigenden Leistungsausgaben für dringend notwendig. Sie sprachen sich daher für eine Ausweitung der Rücklagemöglichkeiten in der Gesetzlichen Krankenversicherung aus.

Hinsichtlich der Errichtung klinischer Krebsregister einigten sich die Länder mit Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) auf einen gemeinsamen Vorschlag zur Anschubfinanzierung: Gemeinsam mit dem Bund und den Spitzenorganisationen wollen die Länder die Umsetzung des Nationalen Krebsplans vorantreiben, insbesondere im Bereich der Krebsfrüherkennung, der onkologischen Versorgungsstrukturen, der Qualitätssicherung sowie der Stärkung der Patientenorientierung.


Juliane Ziegler