Gesundheitspolitik

Kabinett will Krebsfrüherkennung stärken

Gesetzentwurf zum Kampf gegen Krebs beschlossen – Krebsregister geplant

Berlin (jz). Das Bundeskabinett hat vergangene Woche das "Gesetz zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister" (Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz) beschlossen. Es sei eine "richtungweisende strukturelle Maßnahme zur Verbesserung der Krebsfrüherkennung", erklärte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP). Der demografische Wandel führe zu neuen Herausforderungen im Kampf gegen die Krankheit.

Die Zahl der Krebserkrankungen steigt beständig. Nach Zahlen aus dem Robert Koch-Institut gab es im Jahr 2008 rund 470.000 Krebsneuerkrankungen – das waren 70.000 Fälle mehr als noch 1999. Mit über 218.000 Todesfällen pro Jahr ist Krebs mittlerweile die zweithäufigste Todesursache in Deutschland. Vor diesem Hintergrund initiierten das Bundesministerium für Gesundheit, die Deutsche Krebsgesellschaft, die Deutsche Krebshilfe und die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren bereits 2008 den Nationalen Krebsplan. Sein Ziel ist es, die Krebsfrüherkennung, die onkologischen Versorgungsstrukturen und die Qualitätssicherung und Patientenorientierung weiter voranzutreiben. Der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf greift zwei zentrale Punkte aus dem Nationalen Krebsplan auf: Die Optimierung der Krebsfrüherkennung und die Einführung flächendeckender klinischer Krebsregister.

Patienten sollen danach besser erreicht werden, indem sie stärker über ihre Ansprüche auf Vorsorgeuntersuchungen informiert und künftig auch persönlich zur Krebsfrüherkennung eingeladen werden. Bis es so weit ist, wird allerdings noch etwas Zeit ins Land gehen: Der Gemeinsame Bundesausschuss wird verpflichtet, innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes die Ausgestaltung der Früherkennungsprogramme zu beschließen.

Außerdem sollen die Länder im neuen Gesetz dazu verpflichtet werden, einheitliche klinische Krebsregister mit einem festgelegten Aufgabenprofil einzurichten. Zu den Aufgaben der Krebsregister zählt insbesondere die Erfassung und Auswertung der Daten über das Auftreten, die Behandlung und den Verlauf von Krebserkrankungen in der ambulanten und stationären Versorgung.

GKV kritisiert Finanzierungspläne

Bei den Krankenkassen ist die konkrete Gestaltung und vor allem die Finanzierung allerdings umstritten. Denn die Krebsregister sollen überwiegend aus ihren Mitteln finanziert werden. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, erkennt im geplanten Gesetz zwar "viele gute Regelungen". Doch leider stünden bei den geplanten klinischen Krebsregistern Verantwortung, Finanzierung und Nutzen "in keinem angemessenen Verhältnis". Während der Nationale Krebsplan noch von einer geteilten Verantwortung von Bund, Ländern und Selbstverwaltung spreche, finde sich davon im jetzt diskutierten Entwurf nur noch wenig.

Lauterbach: Vorsorge toppt Früherkennung

Auch SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach übt Kritik am geplanten Gesetz: Gegenüber der Tagesschau sagte er, die Daten aus den Krebsregistern seien für die Patienten nicht verfügbar. "Die Datenerhebung wird von den Bürgern durch ihre Beiträge bezahlt, die Register können aber nur von Ärzten und Experten genutzt werden." Das sei nicht akzeptabel, so Lauterbach. Der Bürger erfahre daher gar nicht, welche Therapieformen besonders Erfolg versprechend sind und durch welche Umstände die Risiken einer Krebserkrankung steigen. Im Übrigen werde die Früherkennung "total überschätzt". Viel wichtiger sei die Vorbeugung – etwa Sport, gesundes Essen und die Aufklärung über Krebsrisiken.



AZ 2012, Nr. 35, S. 2

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