Gesundheitsausschuss

Organspende: Mehr Unterstützung für Lebendspender

Berlin - 23.05.2012, 17:36 Uhr


Wer Organe oder Gewebe spendet, soll künftig unter anderem einen Rechtsanspruch auf medizinische Behandlung, Rehabilitation und Fahrtkosten haben. Die Regierung hatte vorgeschlagen, das Transplantationsgesetz entsprechend zu ändern. Dem Gesetzesentwurf hat der Gesundheitsausschuss des Bundestages heute zugestimmt.

Für diese Leistungen am Spender soll die Krankenkasse des Organempfängers aufkommen. Der Ausschuss beschloss, dass die Empfänger-Kasse dem Arbeitgeber des Lebendspenders das fortgezahlte Arbeitsentgelt und die fälligen Sozialversicherungsbeiträge erstatten muss. Die Abgeordneten einigten sich auch darauf, dass die Arbeitsverhinderung infolge einer Organspende „eine unverschuldete Arbeitsunfähigkeit darstellt“ und Betroffene eine Entgeltfortzahlung beanspruchen können. Bei Folgeerkrankungen, „die in einem zeitlichen Abstand zur Spende eintreten“, soll laut dem Entwurf die Krankenkasse des Spenders für die Behandlung zuständig sein. Beim Thema Krankengeldanspruch räumten die Abgeordneten Spendern Vorteile gegenüber anderen Krankengeldempfängern ein. Lebendspender sollen demnach Krankengeld in Höhe ihres ausgefallenen Arbeitseinkommens erhalten.

Während die Fraktionen der Koalition und der SPD für den Gesetzesentwurf stimmten, enthielten sich die Grünen – die Linksfraktion stimmte dagegen. Ihrer Meinung nach seien wesentliche Themen nicht besprochen worden, beispielsweise die Hirntodproblematik oder Kriterien für den Organtransport. Linke und Grüne kritisierten den Umgang mit der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO), die die Organspenden in Deutschland koordiniert. Sie vermissten gesetzgeberische Konsequenzen aus Vorwürfen gegen die DSO, beispielsweise wegen mangelnder Transparenz. Kathrin Vogler (Linke), stellvertretende Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, beklagt das Beharren von CDU/CSU, FDP und SPD, die Gesetzgebung zur Organspende bereits in dieser Woche abzuschließen – ohne eine öffentliche Anhörung im Bundestag zuzulassen.

Am Freitag beschäftigt ein weiterer Gesetzesentwurf zum Thema Organspende den Bundestag: Die sogenannte Entscheidungslösung soll eingeführt werden. Krankenkassen werden demnach verpflichtet, allen Versicherten über 16 Jahren Informationsmaterial und einen Organspendeausweis zu schicken. Dies soll mit der Aufforderung verbunden werden, „freiwillig eine Entscheidung zur Organspende abzugeben“.


Svenja Schwob