Apothekenbetriebsordnung

ABDA sagt klares Nein zur Apotheke light

Berlin - 18.11.2011, 13:33 Uhr


Soeben hat die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) ihre Stellungnahme zur Novelle der Apothekenbetriebsordnung fertiggestellt. Auf 81 Seiten beschäftigt sich die ABDA Punkt für Punkt mit den vorgesehenen Regelungen. Darin geschrieben steht ein klares Nein zur „Apotheke light“.

Gleich zu Beginn ihrer Ausführungen unterstreicht die ABDA ihr Nein zu Erleichterungen für Filialapotheken. „Diese Überlegungen stehen im Widerspruch zum erklärten Ziel der Novellierung, die Versorgung im Nahbereich der Apotheken zu verbessern und werden vehement abgelehnt“, heißt es dort. Der in Paragraf 1 Apothekengesetz festgelegte Versorgungsauftrag der Apotheke verpflichte dazu, in jeder Betriebsstätte die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung sicherzustellen.

Hierzu gehörten auch die bedarfsgerechte Herstellung von Rezepturarzneimitteln und die Wahrnehmung der Dienstbereitschaft. „Die vorgesehenen Regelungen stehen offenkundig im Widerspruch zu dieser lokalen Versorgungsaufgabe“, schreibt die ABDA an Minister Bahr. Mit der vorgesehenen generalisierenden Regelung würden im Extremfall drei Viertel aller in Deutschland betriebenen Apotheken in ihrer Leistungsfähigkeit zum Nachteil der Patienten eingeschränkt, ohne dass ein „lösungsbedürftiges Problem“ der bestehenden Versorgung durch Apotheken mit vollständiger Ausstattung und umfassendem Angebot erkennbar wäre. Offensichtlich verfolge der Verordnungsentwurf zur Novellierung der Apothekenbetriebsordnung das Ziel, Betriebsgrößenvorteile abweichend vom lokalen Versorgungsauftrag zugunsten von Filialbetriebserlaubnisinhabern und zum Nachteil der Patienten zu fördern. Auch systemisch würden die geplanten Änderungen der Verordnung nicht folgenlos bleiben. „So würde sich sehr rasch die Frage stellen, ob Apotheken, die nicht in einem Filialverbund betrieben werden, ebenfalls bei den angesprochenen Leistungen kooperieren dürfen“, fürchtet die ABDA. Weiter wäre nicht auszuschließen, dass auch andere zentrale Gemeinwohlpflichten, wie die Beratung in einzelnen Betriebsstätten, in Frage gestellt werden könnten.


Lothar Klein