ABDA zu Apothekenbetriebsordnung

Dienstbereitschaft: Befreiung für Filialen nur innerhalb von 300 Metern

Berlin - 27.10.2011, 15:35 Uhr


Mit einem 15 Punkte Argumentationsfeuerwerk will die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) die im Entwurf zur ApBetrO vorgesehenen Erleichterungen für Filialapotheken noch abfangen.

In einem 15 Punkte umfassenden Argumentationskatalog begründet die ABDA im „Rohentwurf“ zur Stellungnahme für die außerordentliche Mitgliederversammlung am 8. November ihr Nein zum Vorschlag des Bundesgesundheitsministeriums (BMG). Darin heißt es unter anderem, die im Entwurf vorgesehenen Erleichterungen sorgten für eine „Schwächung lokaler Versorgung“, stünden im Widerspruch zum Versorgungsauftrag, führten zu einer Entprofessionalisierung des Personals und geradewegs zur „Apotheke light“. Außerdem sei die Gemeinwohlverpflichtung in Gefahr sowie ein Sinken der Zahl der Ausbildungsplätze in Apotheken absehbar. Insgesamt stehe die Lockerung der Regelungen für Filialapotheken im „Widerspruch zum Zweck der Verordnung“.

Die Abschaffung der Nacht- und Notdienstpflicht für alle Apotheken im Filialverbund führe dazu, „dass die Notdienstfähigkeit einzelner Betriebsstätten infrage gestellt" werde, heißt es im „Rohentwurf“. Hiermit wäre eine Verschlechterung der Versorgung der Bevölkerung im Notdienst verbunden. Sollte das BMG trotz der „erdrückenden Argumente“ an der Lockerung festhalten, bedürfe es einer „eindeutigen Konkretisierung der maximalen Entfernung“ zwischen den Filialapotheken. Dabei dürfe die „Entfernung von 300 Metern keinesfalls überschritten werden.“    


Lothar Klein