Schweizer Bundesgericht

Nikotinsucht ist Krankheit

Lausanne/Berlin - 08.08.2011, 16:47 Uhr


Das Schweizer Bundesgericht hat entschieden, dass Nikotinsucht unter bestimmten Voraussetzungen eine Krankheit ist, für deren Heilkosten die Krankenkassen und Versicherungen aufkommen müssen.

Über diese in der vergangenen Woche veröffentlichte Entscheidung froh ist der amerikanische Pharmakonzern Pfizer: Das Unternehmen vertreibt seit 2006 in der Schweiz das rezeptpflichtige Entwöhnungsmedikament Champix mit dem Wirkstoff Vareniclin. Nachdem das Schweizer Bundesamt für Gesundheit (BAG) im Jahr 2008 die Aufnahme des Medikaments in die sogenannte Spezialitätenliste für zugelassene Wirkstoffe abgelehnt hatte, erklärte zunächst auch das Schweizer Bundesverwaltungsgericht in dem von Pfizer angestrengten Prozess, Nikotinabhängigkeit sei keine behandlungsbedürftige Krankheit.

Nun die Wende: das Schweizer Bundesgericht gab Pfizer zumindest teilweise recht und entschied, dass Nikotinsucht genau wie die Alkohol- oder Drogensucht eine Krankheit sei. Jedenfalls dann, wenn es der Grund für oder die Folge von einer anderen Erkrankung sei oder wenn der Konsum von Zigaretten sich nachteilig auf das berufliche oder private Umfeld auswirke. Darüber hinaus gab das Schweizer Bundesgericht dem BAG auf, Kriterien festzulegen, nach denen von  einer krankhaften Nikotinsucht ausgegangen werden könne. Bei Vorliegen der Kriterien müssten die Krankenkassen und Versicherungen dementsprechend an den Kosten der Heilung beteiligt werden.

Die Reaktionen auf das Urteil sind wenig begeistert. Silvia Schütz vom Verband der Schweizer Krankenkassen Santésuisse


Juliane Ziegler