Schweiz

Neues Kostendämpfungs-Paket beschlossen

Bern - 07.02.2017, 07:00 Uhr

Der Eingang zum Bundesratssitzungszimmer in Bern. (Foto: Sandstein / Wikipedia, CC BY 3.0)

Der Eingang zum Bundesratssitzungszimmer in Bern. (Foto: Sandstein / Wikipedia, CC BY 3.0)


Der Schweizer Bundesrat hat eine Reihe von Änderungen zur Preisbildung von kassenpflichtigen Medikamenten beschlossen, die in der Summe als Kostendämpfungspaket wirken. Unter anderem kann das Bundesamt für Gesundheit das dreijährliche Preis-Update wieder aufnehmen.

Bei seiner Sitzung am 1. Februar 2017 hat der Schweizer Bundesrat einige wichtige Maßnahmen beschlossen, die die Preisbildung bei erstattungsfähigen Arzneimitteln betreffen. Über die nächsten drei Jahre sollen damit insgesamt bis zu 240 Millionen Franken eingespart werden können. Mit dem Inkrafttreten der neuen Modalitäten am 1. März 2017 kann unter anderem die dreijährliche Überprüfung der von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP, Grundversicherung) vergüteten Medikamente wieder gestartet werden. Sie war wegen eines Bundesgerichtsentscheids (BGE) von Dezember 2015 vorübergehend ausgesetzt worden

Preisüberprüfung war nicht ordnungsgemäß

Zum Hintergrund: Damit ein Arzneimittel in der Schweiz von der Grundversicherung bezahlt wird, muss es nach der Marktzulassung vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) in die Spezialitätenliste (SL) aufgenommen werden. So sieht es die Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) vor.

Vor der Aufnahme in die SL prüft das BAG, ob die Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit erfüllt sind. Die Preisfestsetzung eines Arzneimittels soll sich zum einen auf den Auslandpreisvergleich (APV) stützen und zum anderen auf den therapeutischen Quervergleich (TQV). Die Regelungen gelten nicht nur bei der Neuaufnahme eines Medikaments in die Liste, sondern auch bei späteren Preisüberprüfungen, die alle drei Jahre anstehen. Zwischen 2012 und 2014 hatte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) jedes Jahr die Preise von rund einem Drittel der Arzneimittel auf der Spezialitätenliste überprüft, allerdings vor allem anhand eines Auslandpreisvergleichs. Nach Angaben des BAG wurde infolgedessen für rund 1500 Arzneimittel eine Preissenkung verfügt.  

Beschluss des Bundesgerichts umgesetzt

Einzelne Pharmaunternehmen erhoben gegen die vom BAG verfügten Preissenkungen Beschwerde. Im Dezember 2015 stellte das Bundesgericht schließlich als letzte Instanz fest, dass eine Überprüfung des Arzneimittelpreises allein mittels Auslandpreisvergleich nicht zulässig sei. Dieser Beschluss wird nun mit dem neuen Kostendämpfungspaket umgesetzt. Vorgesehen ist, wie bisher jährlich jeweils ein Drittel der Arzneimittel auf der Spezialitätenliste zu überprüfen, und zwar mittels Auslandpreisvergleich und therapeutischem Quervergleich. Dies dürfte nach Angaben des Bundesrates in den nächsten drei Jahren zu Einsparungen von rund 180 Millionen Franken führen.



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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