Länderkammer

Bundesrat fordert Pick-up-Verbot

Berlin - 09.09.2010, 11:01 Uhr


Der Bundesrat macht sich stark für die inhabergeführte Apotheke: Die große Mehrheit der Länder fordert die Bundesregierung auf, das im Koalitionsvertrag versprochene Pick-up-Verbot in die

Vorgaben zu Details der Gesetzgebung machte der Gesundheitsausschuss nicht. Die Mehrheit der Länder begründete die Forderung mit der Sicherstellung einer zuverlässigen und sicheren Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln.  Der Antrag zum Pick-up-Verbot stammte aus Bayern.

Am 24. September entscheidet das Plenum des Bundesrates über die Empfehlungen des Gesundheitsausschusses, bevor im Gesundheitsausschuss des Bundestages am 29. September die Anhörung zum AMNOG beginnt. Die Empfehlungen des Bundesrates sind für die Gesetzgebung des Bundestages nicht bindend.

Wegen rechtlicher Bedenken hatte das Bundesgesundheitsministerium das Pick-up-Verbot wieder aus dem Entwurf zum AMNOG entfernt. Das Bundesjustiz- und Bundesinnenministerium hatten verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht. Trotzdem hatten Gesundheitspolitiker der Regierungskoalition immer wieder betont, im Rahmen des AMNOG eine Lösung für das Pick-up-Verbot festzuschreiben. Zuletzt hatte jedoch FDP-Gesundheitspolitikerin Ulrike Flach wegen der fortbestehenden rechtlichen Schwierigkeit erstmals Zweifel geäußert, dass ein Pick-up-Verbot noch in der AMNOG-Gesetzgebung umgesetzt werden könne. Bis jetzt gibt es in der Regierungskoalition noch keinen Formulierungsvorschlag für ein Pick-up-Verbot.


Lothar Klein