Gesundheitspolitik

Bundesrat fordert Pick-up-Verbot

Nur Baden-Württemberg und Bremen stellen sich querBerlin (lk/cr). Die große Mehrheit der Bundesländer fordert die Bundesregierung auf, das im Koalitionsvertrag versprochene Pick-up-Verbot in die Gesetzgebung zum Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) wieder aufzunehmen. Das beschloss am 8. September der Gesundheitsausschuss des Bundesrates in einer nicht-öffentlichen Sitzung.

Nur zwei von 16 Bundesländern haben sich im Ausschuss dagegen ausgesprochen, das Pick-up-Verbot bei Arzneimitteln wieder im Gesetzgebungsverfahren aufzugreifen: Bremen und Baden-Württemberg. Im Unterausschuss "Arzneimittelmarkt" hatte Baden-Württemberg sogar als einziges Land gegen das Pick-up-Verbot gestimmt – bei Enthaltungen von Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Bremen.

Die Mehrheit der Länder begründete die Forderung mit der Sicherstellung einer zuverlässigen und sicheren Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln. Der Antrag zum Pick-up-Verbot stammte aus Bayern. Vorgaben zu Details der Gesetzgebung machte der Gesundheitsausschuss nicht.

Erklärungen aus dem Stuttgarter Ministerium

Im Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren Baden-Württemberg, das für das Gesundheitsressort zuständig ist, versucht man das Abstimmungsverhalten niedrig zu hängen. Für Pressesprecherin Marion Deiß hat es keine Präjudizwirkung für die politische Position der Landesregierung in Sachen Pick up. Vielmehr sehe man verfassungsrechtliche Bedenken bei einem generellen Verbot: "Und da befinden wir uns ja in guter Gesellschaft mit dem Justiz- und Innenministerium des Bundes." Zur Vermutung, dass die starre Haltung des Ministeriums gegen ein Pick-up-Verbot damit zusammenhängen könnte, dass in Baden-Württemberg mit Schlecker, dm und Celesio/Medco die treibenden Kräfte zur Durchsetzung von Pick-up-Stationen in Drogeriefilialen, Wundversorgungszentren etc. angesiedelt sind, wollte sich das Ministerium nicht äußern. Deiß: "Bitte verstehen Sie, dass ich dazu zurzeit nichts sagen kann."

Bundesratsempfehlungen nicht bindend

Am 24. September entscheidet das Plenum des Bundesrates über die Empfehlungen des Gesundheitsausschusses, bevor im Gesundheitsausschuss des Bundestages am 29. September die Anhörung zum AMNOG beginnt. Die Empfehlungen des Bundesrates sind für die Gesetzgebung des Bundestages nicht bindend.

Wegen rechtlicher Bedenken hatte das Bundesgesundheitsministerium das Pick-up-Verbot wieder aus dem Entwurf zum AMNOG entfernt. Das Bundesjustiz- und Bundesinnenministerium hatten verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht. Trotzdem hatten Gesundheitspolitiker der Regierungskoalition immer wieder betont, im Rahmen des AMNOG eine Lösung festschreiben zu wollen. Zuletzt hatte jedoch FDP-Gesundheitspolitikerin Ulrike Flach wegen der fortbestehenden rechtlichen Schwierigkeiten erstmals Zweifel geäußert, dass das Verbot noch in der AMNOG-Gesetzgebung umgesetzt werden könne. Bis jetzt gibt es in der Regierungskoalition noch keinen Formulierungsvorschlag.

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