DAZ aktuell

Hilfsmittelausschreibung ein Muss?

EU-Kommission moniert Streichung im TSVG

ks/ral | Die EU-Kommission hat die deutsche Gesetzgebung derzeit fest im Blick – und ist in vielen Fällen „not amused“. In 17 Fällen hat sie alleine in diesem Monat rechtliche Schritte gegen die Bundesrepublik eingeleitet, weil diese aus Kommissionssicht ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachkommt. Einer der Fälle betrifft ein Gesetz aus dem Hause Jens Spahns: Der Kommission missfällt, dass die Hilfsmittelausschreibungen ­abgeschafft worden sind. Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, um auf die von der Kommission vorgebrachten Beanstandungen zu reagieren.

Am 11. Mai ist das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) in Kraft getreten. Mit dem Vorhaben sollte in erster Linie dafür gesorgt werden, dass GKV-Versicherte schneller an Arzt­termine kommen. Das Gesetz wurde aber auch für zahlreiche weitere Neuerungen genutzt. Unter anderem, um Ausschreibungen für Hilfsmittel abzuschaffen. Damit reagierte der Bundesgesundheitsminister und mit ihm der Gesetzgeber auf die höchst umstrittenen Hilfsmittelverträge der Kassen. Der bisherige Preiskampf um das billigste Angebot gehe „zu oft zulasten der Patienten“, so die Kritik. Ohne die Ausschreibungen sollte sichergestellt werden, dass es bei der Versorgung mit Hilfsmitteln keine Abstriche bei der Qualität gibt, versprach das Bundesgesundheitsministerium.

Doch bei der Europäischen Kommission kam das gar nicht gut an. Dass den Kassen verboten wird, im Hilfsmittelmarkt Ausschreibungsverfahren zu nutzen, läuft der Kommission zufolge der EU-Richtlinie über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Richtlinie 2014/24/EU) zuwider. Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, um auf die von der Kommission vorgebrachten Beanstandungen zu reagieren. Andernfalls kann die Kommission beschließen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln. Dann würde das Vertragsverletzungsverfahren ernst. |

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