Mehr Patientenrechte im Ausland

Brüssel (ks). Die EU-Kommission hat am 2. Juli einen Vorschlag für eine Richtlinie vorgelegt, mit der die Ausübung der Patientenrechte bei der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung in Europa erleichtert werden soll. Zudem verabschiedete die Kommission eine Mitteilung zur Verbesserung der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet. Danach sollen Patienten aus EU-Mitgliedstaaten das Recht haben, Gesundheitsdienstleistungen – etwa von Ärzten oder Apothekern – im EU-Ausland in Anspruch zu nehmen und die Kosten dafür in gleicher Höhe erstattet zu bekommen, wie dies auch bei einer Behandlung im eigenen Land der Fall wäre.

EU-Kommission will grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung erleichtern

Obwohl der Europäische Gerichtshof die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung und ihre Erstattung bereits in einigen Urteilen anerkannt hat, sind die konkreten Auswirkungen dieser Rechtsprechung noch ungeklärt. Dies will die Kommission nun ändern. "Mit dem Vorschlag soll eindeutig festgelegt werden, wie Patienten ihr Recht auf grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung ausüben können, und gleichzeitig soll auch Rechtssicherheit für die Mitgliedstaaten und die Gesundheitsdienstleister geschaffen werden", erklärte EU-Gesundheitskommissarin Androulla Vassiliou. Sie ist überzeugt: "Qualität und Sicherheit der Gesundheitsversorgung in der gesamten Union werden gewährleistet und die Zusammenarbeit zwischen den Gesundheitssystemen im Hinblick auf einen besseren Zugang zu Spezialbehandlungen gefördert."

Erstattet werden nach dem Vorschlag lediglich solche Gesundheitsleistungen, die auch nach dem Recht des Heimatlandes erstattungsfähig sind – und das grundsätzlich auch ohne dass zuvor eine Genehmigung eingeholt wurde (Ausnahmen können geprüft werden). Die Richtlinie soll klarstellen, wie die Patienten dieses Recht ausüben können und bis zu welcher Höhe ihre Kosten übernommen werden. Sind die im Ausland angefallenen Aufwendungen höher als im eigenen Land, müssen die Patienten aus eigener Tasche drauflegen.

Wie die Kommission betonte, bleiben die Mitgliedstaaten auch mit dieser Richtlinie zuständig für die Gesundheitsversorgung in ihrem Hoheitsgebiet. Sie geht davon aus, dass mit ihr die europäische Zusammenarbeit bei der Gesundheitsversorgung erleichtert werden kann. Zudem schaffe die Regelung die Grundlage für die Entwicklung Europäischer Referenznetze, die – auf freiwilliger Basis – spezialisierte Zentren in verschiedenen Mitgliedstaaten zusammenbringen. .

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