Gesundheitspolitik

Schlaglichter der Gesundheitspolitik

ks | Nachdem Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) in den ersten drei Jahren seiner Amtszeit zahlreiche Gesetze durch das Parlament gebracht hat, geht es 2017 etwas ruhiger zu. Im Vorjahr – oder auch noch eher – angeschobene Gesetzgebungsvorhaben werden zu Ende geführt – nur bei einem will dies Gröhe nicht gelingen: Sein Entwurf für ein Versandverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel scheitert am Widerstand des Koalitionspartners. Zudem ist es ein Rennen gegen die Zeit: Spätestens ab der parlamentarischen Sommerpause schaltet die Bundespolitik in den Wahlkampfmodus.

Arzneimittelversorgungs­stärkungsgesetz

Ein für die Apotheker wichtiges Gesetz hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) schon 2016 auf den Weg gebracht: das Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG). Mit ihm sollen in erster Linie Ergebnisse des Pharmadialogs umgesetzt werden. Zu diesem Dialog hatten sich vom Herbst 2014 bis zum Frühjahr 2016 Vertreter der Pharmaverbände, der drei Ministerien für Gesundheit, Wirtschaft und Forschung sowie der Wissenschaft, Forschung und der Chemie-Gewerkschaft IGBCE getroffen, um auszuloten, wie der Pharmastandort Deutschland gestärkt werden kann. In der Folge sind im AMVSG beispielsweise verschiedene Nachjustierungen an der Frühen Nutzenbewertung vorgesehen. Zudem Maßnahmen, die Lieferengpässen, insbesondere im Krankenhaus, entgegenwirken sollen, sowie Erleichterungen für Kinderarzneimittel und Antibiotika. Doch natürlich finden auch weitere Regelungen Eingang in das Gesetzeswerk. Für Apotheker sogar ganz bedeutende: Sie sollen nun auch für Rezepturen ein Fixhonorar von 8,35 Euro (abzüglich 1,77 Euro Kassenabschlag) erhalten, zudem wird die BtM-Gebühr auf 2,91 Euro erhöht. Weiterhin will die Große Koalition die heftig umstrittenen exklusiven Zyto-Verträge auf Apothekenebene beenden. Stattdessen sollen Rabattverträge zwischen Kassen und den Herstellern der für die Zyto-Zubereitungen verwendeten Arzneimittel ­sowie eine neu verhandelte Hilfstaxe für Einsparungen sorgen. Dagegen bleiben andere Regelungen, die sich etwa die Industrie gewünscht hätte, außen vor – zum Beispiel die verpflichtende Mehrfachvergabe von ­Rabattverträgen.

Das EuGH-Urteil und seine Folgen verhinderten, dass sich die Apotheker unbeschwert über die Honorarerhöhungen im AMVSG freuen konnten. (DAZ 11)

Anfang 2017 wird weiter an dem Gesetz gefeilt, zahlreiche Änderungs­anträge werden geprüft (AZ 5). Einige geplante Regelungen werden verworfen – etwa die Umsatzschwelle, die Mondpreise im ersten Marktjahr eines neuen Arzneimittel verhindern soll –, andere neu aufgenommen. Recht kurzfristig entscheidet sich die Große Koalition etwa, auch die Impfstoffausschreibungen zu stoppen. Mit Inkrafttreten des AMVSG sollen bestehende Rabattverträge zwar nicht enden – verlängert werden können sie aber nicht. Die Exklusivität dieser Verträge soll zu diesem Zeitpunkt ebenfalls fallen. Das steht zwar so nicht ausdrücklich im Gesetz – das BMG stellt dies jedoch auf Nachfrage klar – was aber nicht unumstritten bleibt (DAZ 12, 27, 34, AZ 43). Im März findet der letzte Feinschliff am Gesetzentwurf statt. Unter anderem wird nun auch bestimmt, dass bestehende Zyto-Verträge mit Apotheken zum Ende des dritten Monats nach Inkrafttreten des AMVSG unwirksam werden (DAZ 9). Am 9. März verabschiedet der Bundestag das Gesetz (AZ 11) – doch es dauert noch bis zum 13. Mai bis es endlich nach seiner Verkündung im Bundesanzeiger in Kraft tritt und die Apotheker von der lang ersehnten Honorarerhöhung etwas haben (DAZ 19, AZ 20). Dennoch tun sich noch Unklarheiten auf – beispielsweise bei Rezeptur-Sonderfällen. Außerdem sind Deutscher Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband aufgefordert, in der Hilfstaxe neue Preise für Zyto-Zubereitungen zu vereinbaren (DAZ 22). Dies soll neben den Hersteller-Rabattverträgen für eine zusätzliche Kompensation der verloren gegangenen Einsparungen aus den Zyto-Verträgen mit Apotheken sorgen. Das ­Gesetz gibt DAV und GKV-Spitzen­verband bis Ende August Zeit, eine Regelung zu finden. Doch die Verhandlungen scheitern, die Schieds­stelle wird angerufen (AZ 36, DAZ 36). Ein erster Termin bringt noch kein Ergebnis (AZ 46).

Zyto-Verträge

Sowohl vor als auch nach Inkrafttreten des AMVSG sind die exklusiven Zyto-Verträge der Krankenkassen mit Apotheken ein ganz besonders heißes Eisen. Obwohl ihr baldiges Ende absehbar ist, kündigen Barmer, Techniker Krankenkasse und KKH schon zu Jahresbeginn an, ihre ersten Verträge mit Apothekern noch im Mai starten zu lassen – sie versprechen sich selbst von einer kurzen Laufzeit Millionen-Einsparungen (AZ 3). Nicht nur die Kassen haben kein Verständnis, dass die Verträge enden sollen – auch in den Publikumsmedien spricht man von einer „Förderung der Korruption“ (DAZ 12). Schon bevor das AMVSG verkündet ist, gibt es zudem Dissens, wann die Exklusivität der Verträge mit den Apotheken fällt: Die Kassen gehen davon aus, dass dies erst nach Ablauf der gesetzlichen Übergangsfrist der Fall ist, also Ende August. Das BMG stellt allerdings auf die Nachfrage des CDU-Abgeordneten Tino Sorge klar, dass die Patienten bereits ab Inkrafttreten des AMVSG wieder die freie Apothekenwahl haben sollen (AZ 17). Die Ersatzkassen lassen sich von ihrer Überzeugung jedoch nicht abbringen und drohen Apotheken, die ohne Vertrag die Versorgung ambulanter Zyto-Patienten übernehmen, mit Retaxationen. Die Aufsicht der bundesunmittelbaren Kassen, das Bundesversicherungsamt (BVA), gibt sich davon unbeeindruckt und lässt die Kassen gewähren (DAZ 18, 19). Tatsächlich bestätigt sogar eine erstinstanzliche Gerichtsentscheidung die Linie der Kassen – sie verweist dabei auf den Gesetzeswortlaut, dem der sofortige Wegfall der ­Exklusivität nicht zu entnehmen sei (DAZ 24). Ende August ist der Spuk vorbei – die Exklusivverträge sind nun wirklich Geschichte. Stattdessen steigen die Kassen nun ganz allmählich in die neue Vertragswelt ein: in regional einheitlich und gemeinsam abgeschlossene Open-House-Verträge mit Herstellern (AZ 22). Im Oktober läuft der erste Vertrag dieser Art in der gemeinsam ausgeschriebenen Region Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Hamburg an (AZ 42). Der AOK-Bundesverband zeigt sich enttäuscht über den geringen Zuspruch der Hersteller zu den Verträgen – Grund könnten die parallel laufenden Verhandlungen zur Hilfstaxe sein (DAZ 49). Weitere Ausschreibungen starten die Kassen in Hessen (AZ 48), im Nordosten (Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin) (DAZ 50) und Baden-Württemberg (AZ 51).

Preismoratorium

Zum AMVSG gehört auch eine erneute Verlängerung des Preismoratoriums für Nicht-Festbetrags-Arzneimittel. Bereits seit 2010 sind die Preise für diese Medikamente auf dem Stand vom 1. August 2009 eingefroren – bis Ende 2022 sollen sie es nun bleiben. Das BMG hält den Preisstopp auch bei seiner alljährlichen Überprüfung noch immer für erforderlich – wenngleich vor allem die Herstellerverbände BAH und BPI gegen die weitere Verlängerung mobil machen (DAZ 5, AZ 15/16). Im Dezember erklärt die Firma InfectoPharm, sie habe gegen die gesetzliche Verlängerung im AMVSG Verfassungsbeschwerde eingelegt (AZ 50).

Während die einen versuchen, den Weg freizuschaufeln, bauen andere lieber Schneemänner. (DAZ 4)

Rx-Versandverbot

Sehr bewegt verfolgen die Apotheker 2017 zudem das Schicksal von Gröhes Gesetzentwurf zum Rx-Versandverbot. Diesen hatte er im Dezember 2016 vorgelegt – als Reaktion auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), demzufolge sich EU-ausländische Apotheken nicht an die Arzneimittelpreisverordnung halten müssen, wenn sie Arzneimittel nach Deutschland versenden. Doch der Koalitionspartner stellt sich quer: Gesundheitspolitiker der SPD-Fraktion plädieren für ein Beratungshonorar für Apotheker statt den Versand mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln zu verbieten. Im Januar scheint ein Stück weit Kompromissbereitschaft aufzuflammen. SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach bezeichnet das Rx-Versandverbot als „möglich“ – stellt aber eine Bedingung: Chroniker müssten von der Zuzahlungspflicht befreit werden. Bei der Union kommt dieser Vorschlag jedoch nicht gut an, Michael Hennrich (CDU) spricht von einem „vergifteten Geschenk“ (DAZ 3). Und auch Lauterbachs eigene Fraktions­kollegen halten offenbar nicht viel von der Idee. Als die Linksfraktion im Januar einen Antrag in den Bundestag einbringt, der die Bundesregierung auffordert, den Rx-Versand zu verbieten, betonen SPD-Bundestagsabgeordnete erneut, wie wichtig der Erhalt dieses Vertriebswegs sei (AZ 4). Es gibt weitere Gespräche, die Verbände und andere Interessierte mit ihren Argumenten beeinflussen wollen. Der Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) legt ein Rechtsgutachten vor, das vor einer Staatshaftung warnt, sollte das Verbot durch­gesetzt werden; Rechtsanwalt Heinz-Uwe Dettling ist dagegen ganz anderer Meinung und hält das EuGH-Urteil für einen „juristischen Betriebsunfall“ (DAZ 4). Gröhe bessert indessen seinen Gesetzentwurf nach – genaugenommen die Begründung. Der Gesundheitsschutz rückt mehr als Ziel in den Vordergrund. Offensichtlich soll das Gesetz, das noch ein Notifizierungsverfahren vor der Europäischen Kommission durchlaufen müsste, europafest gemacht werden (AZ 5). Dieses bevorstehende Notifizierungsverfahren, sorgt für einiges Kopfzerbrechen, da es zu einer Verzögerung des Gesetzgebungsprozesses um mindestens drei Monate führt: So lange haben die Kommission und andere Mitgliedstaaten Zeit, eine beabsichtigte nationale Regulierung, die den freien Waren- oder Dienstleistungsverkehr in der EU hemmen könnte, zu prüfen. Sollten sie Einwände haben, kann sich das Verfahren noch länger hinziehen (DAZ 6). Angesichts der Bundestagswahl im September besteht jedoch ein gewisser Zeitdruck. Ein Gesetzgebungsverfahren, das in der zu Ende gehenden Legislaturperiode nicht abgeschlossen werden kann, fällt der Diskontinuität anheim, das heißt, es muss in der neuen Wahlperiode von vorne starten. In der Großen Koalition bleiben die Fronten derweil verhärtet. Dagegen kommt aus dem zu dieser Zeit noch rot-grün regierten Nordrhein-Westfalen Unterstützung für Gröhes Pläne und selbst EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis meint, dass europarechtlich nichts gegen das Verbot spricht (DAZ 4, 5, 6). Die SPD findet ein neues Argument Pro-Versand, als die Mutter eines Spina bifida-Patienten alle Abgeordneten im Gesundheitsausschuss anschreibt und erklärt, sie sei auf die Rezepturen eines Spezialversenders angewiesen (DAZ 7).

Alternativvorschlag der SPD und schwierige Ressortabstimmung

Ende Februar präsentieren die SPD-Gesundheitspolitiker Sabine Dittmar und Edgar Franke dann einen eigenen konkreten Vorschlag als Alternative zum Versandverbot: Sie wollen Rx-Boni über das Sozialrecht verbieten – Ausnahmen soll es für Werbegaben geben, die einen Wert von einem Euro nicht übersteigen. Diese Regelung wollen sie auf zwei Jahre beschränken. Diese Zeit soll eine Expertenkommission nutzen, um das Apothekenhonorar weiterzuentwickeln – und zwar auf Grundlage des erwarteten Gutachtens zur Arzneimittelpreisverordnung, das das Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegeben hat (AZ 8). Die Grünen finden die Idee gut – wenngleich sie selbst auch einen Antrag einbringen, in dem sie sich dafür aussprechen, die Rx-Preisbindung in der Arzneimittelpreisverordnung durch ein Höchstpreismodell zu ersetzen (DAZ 13). Die ABDA hält den Vorschlag der SPD-Politiker dagegen für „naiv“ und auch für Gröhe ist er keine Option. Der Minister schickt unbeirrt seinen mittlerweile zum zweiten Mal nachgebesserten Referentenentwurf in die Ressortabstimmung und zur Stellungnahme an die Verbände (DAZ 8).

Die Grünen haken derweil beim BMG mit einer Kleinen Anfrage zum Gesetzentwurf für das Rx-Versandverbot nach. Sie wollen genaueres zum „Erkenntnisstand zur Begründung“ wissen. Die Grünen räumen zwar ein, dass nach dem EuGH-Urteil Handlungsbedarf in Bezug auf die Preisbindung besteht – allerdings halten sie das Rx-Versandverbot für den falschen Weg (DAZ 7). Die Antwort der Gesundheitsstaatssekretärin Ingrid Fischbach fällt für die Grünen allerdings nicht befriedigend aus: Der Meinungsbildungsprozess innerhalb der Bundesregierung sei noch nicht abgeschlossen, daher könne man derzeit keine Angaben zu Regelungszielen, Inhalt oder Begründung des Entwurfs machen (AZ 9).

Gröhe kann sich nicht durchsetzen …

So ist es tatsächlich: Die Fronten sind verhärtet, die Frage des Rx-Versandverbots soll nun im Koalitionsausschuss, also von den Parteispitzen, entschieden werden. Die Ausschuss­sitzung fällt aber aus, weil CSU-Chef Horst Seehofer erkrankt. Ein Fachgespräch mit den für Gesundheit zuständigen Fraktions-Vize-Vorsitzenden bringt ebenfalls nicht weiter. Das Vorhaben wird nun ein Wettlauf mit der Zeit (AZ 11). Ende März scheitert dann die Ressortabstimmung: Die beiden SPD-geführten Ministerien für Wirtschaft und Justiz legen ihr Veto ein. Der Entwurf habe „erhebliche verfassungsrechtliche und europarechtliche Schwächen“, heißt es. Und auch eine Bedrohung der flächendeckenden Versorgung durch das EuGH-Urteil vermögen die Ministerien nicht zu erkennen. Die Krankenkassen machen in ihren Stellungnahmen zum Referentenentwurf ebenfalls gegen Gröhes Pläne mobil, die ABDA hingegen stützt sie (AZ 12). Am Ende torpediert sogar Wolfgang Schäuble, CDU-Finanzminister, Gröhes Vorhaben (AZ 13). Die Chancen für ein Rx-Versandverbot in dieser Legislaturperiode schwinden zusehends.

Und tschüss! Das war’s vorerst mit dem Rx-Versandverbot. (DAZ 14)

… doch die Befürworter ­kämpfen weiter

Dennoch bleiben seine Befürworter am Ball. So wird etwa ein wettbewerbsökonomisches Gutachten im Auftrag der Noweda und des Deutschen Apotheker Verlags erstellt. Dieses soll die vom EuGH vermissten Belege dafür liefern, dass die deutsche Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel durchaus geeignet ist, um eine flächendeckende Arzneimittelversorgung über Apotheken sicherzustellen (AZ 13, DAZ 13, 14). Noweda-Chef Michael Kuck und der Geschäftsführer des Deutschen Apotheker Verlags, Christian Rotta, übergeben das Gutachten im September Minister Gröhe persönlich (DAZ 35). Auch die ABDA kämpft weiter für ihr Herzensanliegen: ABDA-Vorstand Cynthia Milz schreibt etwa an SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz einen offenen Brief und bittet um Zustimmung zum Rx-Versandverbot – dabei verweist sie auch auf die zahlreichen Frauen-Arbeitsplätze, die durch das EuGH-Urteil gefährdet seien, weil es viele Apotheken existenziell bedrohe. Wirtschaftsministerin Brigitte Zypries zeigt zwar Verständnis für das Argument, bleibt aber bei ihrem Nein zum Verbot (DAZ 13). Ende März scheitert auch der letzte Versuch zu einer Einigung im Koalitionsausschuss (AZ 14). Theoretisch könnte die Union das Gesetz mit den Stimmen der Linken durchsetzen – doch so weit gehen die Christdemokraten nicht (DAZ 14). Neben Gröhe gibt auch die sächsische CDU-Politikerin Maria Michalk den Kampf um das Versandverbot noch nicht auf (AZ 17). Die ABDA fährt noch eine Plakatkampagne auf, in der sie auf die Risiken des Versandhandels hinweist (DAZ 17, AZ 21), DAV-Chef Fritz Becker appelliert beim DAV-Wirtschaftsforum in Berlin an alle Apotheker, weiter für das Verbot zu kämpfen (AZ 18). Und auch die bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) sowie Abgeordnete der Linksfraktion setzen sich weiterhin für diesen Weg ein (DAZ 19). Im Mai findet sogar noch eine öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Antrag der Grünen, den Rx-Versand zu verbieten, statt – sie bleibt allerdings folgenlos. Am gleichen Tag überreicht Schmidt Ausschussmitgliedern die Unterschriften, die Apotheken nach dem EuGH-Urteil von ihren Kunden gesammelt haben. Unterschrieben hatten diese nicht explizit für das Rx-Versandverbot sondern angesichts der Warnung „Gesundheitssystem in Gefahr“ für die wohnortnahe Arzneimittelversorgung (AZ 21). Doch letztlich nutzen alle Mühen nichts – zum Kabinettsentwurf schafft es Gröhes Initiative nicht.

Bundestagswahlkampf

Mag das Rx-Versandverbot in der sich ihrem Ende nähernden Legislaturperiode auch gescheitert sein – das Thema bleibt im Bundestagswahlkampf auf dem Tapet. Schon in ihrem Entwurf für ihr Wahlprogramm erklärt die FDP, die nach vier Jahren Pause wieder ins Parlament einziehen will, dem Verbot eine Absage. Der Patient solle die Wahlfreiheit haben, vom wem er seine Medikamente beziehe (AZ 15/16). Kurz darauf verabschieden die Liberalen ihr Programm – mit noch mehr bösen Überraschungen für die Apotheker: Zwar sprechen sie von „fairen Wettbewerbsbedingungen“ und wollen die flächendeckende Versorgung rund um die Uhr erhalten. Aber zugleich wollen sie „Marktzugangshemmnisse wie das Fremd­besitzverbot“ abschaffen. Merkwür­digerweise will hinterher keiner so richtig wissen, wie der Fremdbesitzpassus überhaupt ins Programm geraten ist (DAZ 18, AZ 19).

Die Zeiten, als die FDP als Apotheker-Partei galt, sind jetzt jedenfalls vorbei. FDP-Chef Christian Lindner wagt sich im Mai dennoch auf das ABDA-Sommerfest (AZ 21). In den Wochen darauf sorgt vor allem die FDP-Vize Marie-Agnes Strack-Zimmermann wiederholt mit zuweilen etwas widersprüchlichen Aussagen zu Fremd- und Mehrbesitz sowie Apotheken­ketten für Irritationen (AZ 23).

Die Qualen der Apotheker vor der Bundestagswahl. (DAZ 37)

Die Linke beschließt ihr Wahlprogramm im Juni. Darin fordert sie unter anderem die Einführung der Bürgerversicherung. Zudem gibt sie ein klares Bekenntnis zur öffentlichen Apotheke ab. Den Versandhandel mit Arzneimitteln will die Partei „so weit wie möglich begrenzen“. Auch Rabattverträge, Kassen-Ausschreibungen für Hilfsmittel sowie andere Selektivverträge hält die Linke für intransparent und gefährdend. Sie sollten daher abgeschafft werden (DAZ 24).

Die Union schreibt sich ebenfalls das Rx-Versandverbot ins Wahlprogramm. Überhaupt setzt sie in der Gesundheit auf Bewährtes: Die Freiberuflichkeit, die Selbstverwaltung, das Nebeneinander von GKV und PKV – all dies will die Union erhalten. Der Bürgerversicherung erteilt sie dagegen eine Absage (DAZ 27). Die CSU legt noch einen eigenen „Bayern-Plan“ zur Bundestagswahl nach, in dem sie sich nochmals ausdrücklich für ein Versandverbot ausspricht (DAZ 29). Im weiteren Verlauf des Wahlkampfs umwirbt die CSU Apotheker sogar mit persönlichen Briefen und einer eigenen Webseite (AZ 37). Für die CDU legt sich Gröhe bei den Apothekern ins Zeug – beispielsweise auf dem Sommerfest des Apothekerverbands Nordrhein (DAZ 37) und dem Deutschen Apothekertag in Düsseldorf, der wenige Tage vor der Bundestagswahl stattfindet (AZ 38, DAZ 38). Er erklärt, dass er das Rx-Versandverbot bei anstehenden Koalitionsverhandlungen in den Koalitionsvertrag schreiben werde.

Die DAZ-Redaktion führt im Sommer zudem Interviews mit Gesundheitspolitikern aller vier in der vergangenen Legislaturperiode im Bundestag vertretenen Fraktionen. Hier erklären die Grüne Kordula Schulz-Asche (DAZ 31), CDU-Mann Michael Hennrich (DAZ 32), die SPD-Apotheken-Berichterstatterin Sabine Dittmar (DAZ 33) und die gesundheitspolitische Sprecherin der Linken, Kathrin Vogler (DAZ 34), was sie an Apotheken schätzen – und wie sie über die virulenten apothekenspezifischen Themen denken. Eine Zusammenfassung der Positionen aller Parteien, die eine Chance auf den ­Einzug in den Bundestag haben, bietet die DAZ 37.

Während der Wahlkampf-Monate besuchen überdies zahlreiche Politiker Apotheken vor Ort, schauen sich deren Arbeit an und sprechen über ihre Anliegen. Zum Beispiel Edgar Franke (SPD) (DAZ 31). Für einen Eklat unter deutschen Apothekern sorgte allerdings der Besuch von Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries bei der niederländischen Versandapotheke DocMorris. Sie wollte sich ein Bild über die „digitalen Lösungen“ von DocMorris machen – denn der Digitalisierung im Gesundheitswesen räumt auch Zypries eine große Zukunft ein (AZ 32/33). DAZ-Herausgeber Peter Ditzel twittert, der Besuch sei „ein Schlag ins Gesicht der deutschen Apotheker“. Zypries twittert zurück und bietet Ditzel ein Gespräch an. Dazu kommt es kurz darauf auch. Die Ministerin betont dabei erneut, dass sie nichts von einem Rx-Versandverbot hält. In strukturschwachen Gebieten könne dieser Vertriebsweg für viele Menschen eine willkommene Hilfe sein. Faire Regeln im Wettbewerb zwischen deutschen und ausländischen Apotheken müsse es aber schon geben, räumt Zypries ein – dafür zu sorgen sei Aufgabe der Politik (DAZ 33). Im September besucht die SPD-Politikerin, die für den neuen Bundestag gar nicht mehr kandidiert, dann doch noch eine Vor-Ort-Apotheke in ihrem einstigen Wahlkreis Darmstadt (AZ 39)

ABDA und Kassen im Wahlkampfmodus

Nicht nur die Parteien feilen an ihren Programmen, auch die Verbände warten mit Forderungen zur Wahl auf. So präsentiert die ABDA bereits im April ihre Kernforderungen zur Wahl: Unter anderem müsse die freiberufliche Leistungserbringung gesichert bleiben – Eckpfeiler hierfür seien das Fremd- und Mehrbesitzverbot und die Wahrung einheitlicher Abgabepreise für rezeptpflichtige Arzneimittel. Und auch die Weiterentwicklung der Honorierung steht bei der ABDA ganz oben auf der Agenda (DAZ 16). Eine weitere Aktion der ABDA sowie der Landesapothekerkammern und -verbände zur Bundestagswahl ist der sogenannte Wahlradar: „Wahlkreisbotschafter“ – Apotheker vor Ort – sollen in allen 299 Wahlkreisen den Direktkandidaten drei bis sechs Fragen zur Gesundheitspolitik stellen, die sodann auf einer Webseite veröffentlicht werden (AZ 32/33, DAZ 35).

Wenn das Schiff einfach nicht untergehen will ... (DAZ 28)

Auf Konfrontationskurs zu den Apothekern gehen die Krankenkassen. So legt der GKV-Spitzenverband ein 30-seitiges Positionspapier für die nächste Legislaturperiode vor, das den Apothekern eine halbe Seite widmet – doch diese kurze Passage hat es in sich: Der Kassenverband fordert eine Liberalisierung des Apothekenmarktes – inklusive Aufhebung des Fremd- und Mehrbesitzverbots. Den Versandhandel will er bewahren und die Vergütung der Apotheken transparenter machen (AZ 27). GKV-Vize ­Johann-Magnus von Stackelberg bekräftigt die Positionen nochmals im DAZ.online-Interview (DAZ 35). Der AOK-Bundesverband legt nicht minder zimperlich nach. Sein Zauberwort: Deregulierung auf allen Ebenen des Apothekenmarkts. Die AOKen fordern zudem die alten Zyto-Verträge mit Apothekern zurück (DAZ 27, AZ 28).

Auch DocMorris mischt sich in den Wahlkampf ein und verteilt Broschüren an Bundestagskandidaten, um sie vom Versandhandel zu überzeugen (DAZ 37).

Nach der Wahl: Regierungs­bildung bereitet Probleme

Nachdem die Bundesbürger im September gewählt haben, ist nicht nur in der Gesundheitspolitik alles offen. Unklar ist, in welcher Konstellation überhaupt eine Regierung möglich ist. Die Union verliert, bleibt aber stärkste Kraft. Die SPD verliert noch mehr und erklärt einer erneuten Großen Koalition eine Absage. Die Liberalen feiern den Wiedereinzug ins Parlament – doch für Schwarz-Gelb reicht es nicht. Ebenso wenig für Schwarz-Grün. Mit der erstmals im Bundestag vertretenen AfD will sowieso niemand zusammenarbeiten (DAZ 39). Und so steigt man in Sondierungsverhandlungen für die sogenannte Jamaika-Koalition ein (AZ 42, 43, DAZ 43, AZ 44). Die Apotheken sind in den Gesprächen tatsächlich ein ausdrücklicher Punkt im Gesundheitsbereich. Gröhe, der selbst als Sondierer mit am Tisch sitzt, schafft es auch, das Rx-Versandverbot einzubringen (AZ 45, DAZ 45). Eine Einigung hierzu gibt es freilich nicht – auch nicht in der zweiten Sondierungsrunde (AZ 46). Doch Jamaika scheitert letztlich sicherlich an noch gravierenderen Differenzen (DAZ 47).

Und was war sonst noch? Cannabis-Gesetz

Und auf welche Erfolge kann die Bundesregierung sonst in diesem Jahr verweisen? Gut zwei Jahre nachdem die Drogenbeauftragte Marlene Mortler und Bundesgesundheitsminister Gröhe den Anstoß für das sogenannte „Cannabis-Gesetz“ gegeben haben, wird dieses Anfang des Jahres abschließend im Bundestag beraten (DAZ 3). Schwerkranke Menschen bekommen damit unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Cannabisblüten, -extakte und -arzneimittel auf Kassenkosten. Sie brauchen dafür keine Ausnahmeerlaubnis mehr. Auch für Apotheken wird die für den Erwerb und Verkauf von medizinischem Cannabis zuvor nötige behördliche Erlaubnis obsolet. Der Bundesrat stimmt dem „Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ im Februar zu (DAZ 7). Im März tritt es in Kraft und bringt zahlreiche herausfordernde Neuerungen für die Apotheken mit sich (umfassend DAZ 8, 10). Vor der ersten Verordnung muss die Krankenkasse eine Genehmigung erteilen. Ablehnen dürfen sie die Kostenübernahme eigentlich nur in begründeten Ausnahmefällen – doch viele Kassen zeigen sich zögerlich (AZ 29). Die Statistik zeigt dennoch: Die Zahl der Cannabis-Verordnungen steigt beharrlich: Waren es Anfang 2017 noch rund 2400, sind es Ende Mai rund 6500 (DAZ 30). Die hohe Nachfrage führt zu Lieferengpässen. Noch ist Deutschland auf den Import der Blüten und Extrakt angewiesen – das BfArM rechnet mit eigenen Cannabis-Ernten erst ab dem Jahr 2019 (AZ 31).

Heil- und Hilfsmittel-Reform

Im Februar verabschiedet der Bundestag das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung, das größtenteils im März in Kraft tritt (AZ 8, DAZ 8). Unter anderem sollen bei Hilfsmittelausschreibungen künftig vor allem Qualitätskriterien zählen – und nicht vorrangig der Preis. Zudem müssen Patienten jetzt immer zwischen verschiedenen aufzahlungsfreien Hilfsmitteln wählen können, die allesamt dem aktuellen Stand der Medizin entsprechen müssen. Der damalige Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), hatte den Anstoß zu der Reform gegeben, nachdem zahlreiche Patientenbeschwerden zur Inko-Versorgung bei ihm eingegangen waren. Überdies wird mit der Reform am Präqualifizierungsverfahren nachjustiert, was der ABDA weniger gefällt, da ein funktionierendes System unnötig in Gefahr gebracht werde. Zudem wird die Ausnahmeregelung für einen Leistungsanspruch auf Brillengläser erweitert (DAZ 15). Kurz vor der Verabschiedung bringt die GroKo auch noch eine gesetzliche Klarstellung unter, dass sich Krankenkassen oder Ärzte über eine unzulässige Beeinflussung von Diagnosen keine finanziellen Vorteile verschaffen dürfen. Anlass hierfür gaben bekannt gewordene Strategien der Krankenkassen, über bestimmte Diagnosen die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds zu erhöhen.

Neue Regeln zur Substitutions-Therapie

Am 30. Mai tritt die Dritte Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) in Kraft. Dahinter steckt der Wille des Verordnungsgebers, die 20 Jahre alten Regelungen zur Substitutionstherapie Opiatabhängiger dem Erkenntnisfortschritt und den praktischen Bedürfnissen anzupassen. Viele Details sollen nun die Ärzte selbst regeln – dazu soll die Bundesärztekammer noch eine Richtlinie erlassen. Bis es so weit ist, gelten die alten Bestimmungen der BtMVV weiter (DAZ 23). Am 2. Oktober ist es dann so weit: Die Richtlinie der Ärzte ist veröffentlicht. Für die Apotheker heißt dies unter anderem: Es gibt nun Take-Home-Verordnungen für bis zu 30 Tagen, Sichtbezug in der Apotheke darf nur noch stattfinden, wenn dazu ein Vertrag mit dem Arzt besteht, die Dokumentationspflichten steigen und es gilt besondere Formalia bei der Rezeptkennzeichnung zu beachten (DAZ 40, umfassend DAZ 41).

Homöopathie-Diskussion

In der Sommerpause und im Wahlkampf sorgt die Verbraucherschutzbeauftragte der Union, Mechthild Heil (CDU), für kurze Zeit mit einem Vorschlag zu Homöopathika für Wirbel: Sie fordert nicht nur eine verständliche Kennzeichnung der Inhaltsstoffe dieser Mittel, sie regt auch an, ihre Apothekenpflicht zu überdenken. Denn für die meisten Präparate liege kein Wirksamkeitsnachweis vor. Sowohl die ABDA als auch die Herstellerverbände BAH und BPI halten gar nichts von der Entlassung aus der Apothekenpflicht (DAZ 30). Auch SPD und Grüne widersprechen (AZ 31). Selbst in der eigenen Fraktion kommt Heil nicht an. Michael Hennrich hält die Initiative zum jetzigen Zeitpunkt für „nicht erforderlich“ (AZ 32/33).

Entlassmanagement

Hauen und Stechen auf dem Weg zum Entlassmanagement. (DAZ 29)

Eigentlich sollte es schon Ende 2015 ein verbessertes Entlassmanagement für Klinikpatienten geben – samt einer Möglichkeit für Krankenhausärzte, Entlassrezepte auszustellen. Der Gesetzgeber hatte GKV-Spitzenverband, Deutscher Krankenhaus­gesellschaft (DKG) und Kassenärztlicher Bundesvereinigung aufgegeben, bis zu diesem Zeitpunkt Einzelheiten in einem Rahmenvertrag zu regeln. Dies gelang allerdings nicht. Im Herbst 2016 wurde der Vertrag per Schiedsspruch festgesetzt. Inkrafttreten sollte dieser im Juli 2017. Doch vor allem die DKG haderte mit der Schiedsentscheidung – sie sprach von einem „bürokratischen Supergau. ­Anfang des Jahres teilt die DKG mit, gegen die Entscheidung zu klagen (AZ 3). Diese Klage zieht sie allerdings später zurück, nachdem der Gesetzgeber unter anderem die Einführung einer Krankenhausarztnummer beschlossen hat (DAZ 28). Der Rahmenvertrag tritt nun zum 1. Oktober in Kraft. Dabei gibt es für Apotheker manche Neuerungen zu be­achten (umfassend: DAZ 39).

GKV-Selbstverwaltungs­stärkungsgesetz

Im Februar wird nach kontroversen Diskussionen (AZ 3) und einiger Nacharbeit das GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz verabschiedet. Nach den Skandalen um Pensionsansprüche, Immobilien und Fahrzeuge bei der KBV soll das Gesetz für eine stärkere Kontrolle, Transparenz und Aufsicht in den Gremien der gesetzlichen Krankenversicherung sorgen. Dazu werden die Durchgriffsrechte in der gesamten Selbstverwaltung erweitert (AZ 5).

Neuwahl der G-BA-Spitze

Für einen Aufreger sorgt 2017 auch die Neubesetzung der Spitze des Gemeinsamen Bundesausschusses: Die Amtszeit der drei „unparteiischen Mitglieder“ wird 2018 ablaufen. Während klar ist, dass Josef Hecken Vorsitzender bleibt, gibt es um die beiden Co-Spitzen sowie die Stellvertreterposten Gerangel. Die G-BA-Trägerorganisationen KBV, GKV-SV, DKG und KZBV schlagen den FDP-Politiker und Jurist Lars Lindemann als Nachfolger für die Ärztin Regina Klakow-Franck vor. Lindemann ist zugleich Hauptgeschäftsführer des Spitzenverbandes der Fachärzte. Der frühere AOK-Manager Uwe Deh soll Nachfolger von Harald Deisler werden. Vor allem die Personalie Lindemann steht in der Kritik (AZ 20). Das BMG widerspricht dieser Besetzung zwar nicht, bemängelt aber mit Blick auf die Stellvertreter, dass für die sechs zu vergebenden Posten lediglich eine Frau vorgesehen ist (AZ 25). Die Entscheidung trifft letztlich der Gesundheitsausschuss des Bundestags: Er lehnt sowohl Lindemann als auch Deh für die Spitzenposten ab (AZ 27). Neue Vorschläge müssen her: Nun sollen die Medizinerin und Epidemiologin Monika Lelgemann – zuvor als einzige Frau für einen Stellvertreterposten ins Spiel gebracht – und die frühere langjährige Chefin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Elisabeth Pott, an die Seiten von Hecken treten (AZ 32/33).

Honorar-Gutachten

Das für die Arzneimittelpreisverordnung zuständige Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hatte im März 2016 ein externes Forschungsvorhaben in Auftrag gegeben, mit dem ermittelt werden sollte, ob und in welchem Ausmaß Änderungen an der Arzneimittelpreisverordnung nötig sind. Die Consulting-Agentur 2HM bekam den Zuschlag. Sie sorgt bereits Anfang des Jahres für Irritationen bei Apothekern, als sie per Mail eine Befragung startet, um die Datengrund­lage für ihr Gutachten zu generieren. Nicht nur die Art und Weise der mit niemandem abgestimmten Ansprache, auch der Inhalt der Fragen ruft einige Verwunderung hervor (AZ 6, ausführliche Analyse DAZ 6).

Ob das die richtigen Gutachter waren, um das Apothekenhonorar zu begutachten? (DAZ 6)

Im September zeichnet sich ab, dass das BMWi eine Veröffentlichung der Studie im November plant (AZ 38). Die Spannung steigt – gilt das Gutachten doch als wegweisend für die Fortentwicklung des Apothekenhonorars (DAZ 44). Doch dann stockt es, der Präsentationstermin wird aufgehoben. Und die Ernüchterung ist groß als die ersten Häppchen zum Inhalt in die Medien gelangen. Laut den ersten Schlagzeilen im November geht die Agentur von einem „Honorarüberhang“ bis zu 1,7 Milliarden Euro bei den Apotheken aus (AZ 46). Das BMWi hält das Gutachten zurück und lässt die Zahlen nochmal vom Statistischen Bundesamt überprüfen. Kurz darauf titelt auch die „Bild“: „Apotheker kassieren 1,1 Milliarde zu viel“. Grundlage der Berichterstattung ist zunächst nur eine Kurz-Zusammenfassung des Gutachtens. ABDA-Präsident Friedemann Schmidt zeigt sich in einer Videobotschaft im ABDA-Newsroom schockiert und spricht von einem „skandalösen Vorgang“, dass nun „scheinbare“ Ergebnisse „durchgestochen“ werden (AZ 49, DAZ 49).

Nach und nach sickert dann doch das ganze Gutachten durch, in einer ersten und in einer nachgebesserten Fassung, die allerdings auch noch nicht die letztgültige sein dürfte. Die Schlagzeilen wandeln sich dabei. Denn das Gutachten erkennt auch Defizite und stellt fest, dass zahlreiche Apotheken existenziell bedroht sind. Die Empfehlungen zum Honorar, die 2HM daraus ableitet, sind allerdings schon rechnerisch fragwürdig (AZ 50, DAZ 50). Das BMWi verzichtet auch im Dezember auf eine öffentliche Vorstellung der Ergebnisse.

GKV-Finanzen

Indessen entwickelt sich die Finanzlage der Krankenkassen auch 2017 äußerst positiv. Über das Jahr hinweg wachsen sowohl die Überschüsse als auch die Finanzreserven – und zwar über alle Kassenarten hinweg. Die Arzneimittelausgaben weisen keine alarmierenden Steigerungsraten auf, sondern halten sich etwa im Durchschnitt der Ausgabenzuwächse, die AOKs können sogar zwischenzeitlich sinkende Arzneimittelausgaben vermelden (DAZ 26). Ein Grund für die gute Entwicklung: Die Zahl der Beitragszahler wächst – und diese Neuzugänge sind tendenziell jung und belasten die Kassen nicht stark. Im Dezember legt das BMG die vorläufigen Finanzergebnisse für die ersten drei Quartale 2017 vor. Bis dahin haben sich die Überschüsse auf 2,52 Milliarden Euro summiert, die Finanzreserve ist auf 18,6 Milliarden Euro angestiegen. Gröhe freut sich, dass die Ausgaben für ihm wichtige Bereiche wie die Prävention und Palliativversorgung dennoch kräftig steigen. Er appelliert an die Kassen, die finanziellen Spielräume zugunsten ihrer Versicherten zu nutzen (AZ 50). Das BMG senkt den durchschnittlichen Zusatzbeitrag, den die Kassen individuell neben dem einheitlichen Beitrag von 14,6 Prozent erheben können, um 0,1 Prozentpunkte auf 1 Prozent ab. Schon im Sommer hatten viele Kassen erklärt, sie würden ihre Zusatzbeiträge stabil halten (AZ 28). |

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