Wirtschaft

Rohertrags-Monitor für das Jahr 2015

Betriebswirtschaftliche Analyse der Entwicklung des Apothekenhonorars

Zum 1. Januar 2004, mit Inkrafttreten des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG), ist die ehemals degressiv ausgestaltete Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) umgestellt worden; seitdem gilt für verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel (Rx-FAM) das sogenannte Kombimodell. Die apothekerliche Vergütung für die Beratung und Abgabe von Rx-FAM ist seit dieser Zeit nur noch marginal an den (Herstellerabgabe-)Preis gekoppelt (kaufmännische Komponente von 3% auf den Apothekeneinkaufspreis). Vielmehr ist neben dieser umsatzabhängigen Komponente – ergänzend, und zugleich dominierend – ein Festzuschlag (Honorar) je abgegebener Rx-FAM-Packung eingeführt worden. Gemäß Konstruktion sollte die Apotheke bei der Abgabe von Rx-FAM durchschnittlich zu 90 Prozent für ihre heilberufliche (Beratungs-)Leistung honoriert werden, 10 Prozent sollten als kaufmännische Komponente anfallen. Politisches Ziel dieser Umstellung war es, die Honorierung des Apothekers / der Apotheke vom Preis des Herstellers abzukoppeln, und damit den Berufsstand aufzuwerten. Wegen der überragenden Bedeutung der verschreibungspflichtigen Fertigarzneimittel für öffentliche Apotheken sind die Honorierung des Apothekers und der Rohertrag einer Apotheke deshalb in hohem Maße abhängig von der Zahl der abgegebenen Rx-FAM, von deren Apothekeneinkaufswert, vom gültigen Mehrwertsteuersatz sowie – bei zulasten der GKV abgegebenen Rx-FAM – vom Kassenabschlag (Rabatt nach § 130 SGB V).

Nach neun Jahren des Stillstands (!) ist der Apotheken-Festzuschlag zum 1. Januar 2013 erstmalig, von 8,10 Euro um 0,25 Euro auf 8,35 Euro je Packung, angepasst worden. Zudem wurde der Kassenrabatt (vgl. § 130 SGB V) aufgrund eines Moderationsverfahrens des Vorsitzenden der gemeinsamen Schiedsstelle von DAV und GKV-Spitzenverband für 2015 auf 1,77 Euro festgesetzt. Anschließend ist dieser Betrag – auf ausdrücklichen Wunsch des DAV – ab Januar 2016 gesetzlich festgeschrieben worden.

Seit August 2013 wird außerdem eine Nacht-und Notdienstgebühr (NG) für jedes abgegebene Rx-FAM fällig. [Beachte: Die Notdienstgebühr ist ein (unzureichender) Ausgleich für einen Dienst an der Allgemeinheit, der seit August 2013 nicht mehr quasi komplett umsonst verrichtet werden muss, sonder nur weniger defizitär ausfällt.] Da dieser „Notdienst-Groschen“ von 0,16 Euro pro abgegebenem Rx-FAM von der Apotheke zwar eingezogen, anschließend aber sofort wieder an den Nacht- und Notdienst-Fonds des DAV (NNF) abgeführt wird, findet die NG bei der Ermittlung des Apothekenrohertrags aus verschreibungspflichtigen Fertigarzneimitteln ebenso wenig Berücksichtigung wie die Sonderkosten der Beschaffung, die noctu-Gebühr (von 2,50 Euro brutto) usw. Weil nicht bekannt, können auch die Umsatz- und Ertrags-mindernden Retaxationen der Krankenkassen bei der Umsatz- und Rohertragsermittlung an dieser Stelle nicht berücksichtigt werden.

Seitens Insight Health liegen nun aktuell für zulasten der GKV abgegebene Rx-FAM belastbare Zahlen für das komplette Jahr 2015 vor, die an dieser Stelle einer ersten Analyse unterzogen werden sollen.

Der Umsatz mit zulasten der GKV abgegebenen Rx-FAM hat in 2015 gegenüber dem Vorjahr um fast 3,7 Prozent zugelegt, die Zahl der verordneten Packungen hingegen nur um knapp 0,7 Prozent (von knapp 604 Mio. auf gut 608 Mio. in 2015). Damit ist der Durchschnittswert je Packung (zu Apothekenverkaufspreisen) um fast 3 Prozent gestiegen (vgl. auch Tab. 1).

Tab. 1: Entwicklung des Durchschnittswertes je abgegebenem RX-FAM in 2015 gegenüber dem Vorjahreszeitraum.
Monat
ApU
AEK
AVK
Januar
105,9%
105,6%
104,8%
Februar
99,1%
99,0%
99,3%
März
101,8%
101,6%
101,4%
April
100,4%
100,4%
100,4%
Mai
100,0%
100,0%
100,1%
Juni
96,6%
96,7%
97,3%
Juli
106,1%
105,9%
105,0%
August
105,4%
105,2%
104,5%
September
107,5%
107,3%
106,2%
Oktober
105,6%
105,4%
104,7%
November
106,2%
105,9%
105,1%
Dezember
107,3%
107,0%
106,0%
Gesamtjahr
103,6%
103,4%
103,0%
ApU: Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens (Herstellerabgabepreis)
AEK: Apothekeneinkaufs- = Großhandelsabgabepreis
AVK: Apothekenverkaufspreis
Quelle: Insight Health und eigene Berechnungen; Hü. ©

Die degressive Wirkung der AMPreisV auf Großhandels- und Apothekenstufe wird allein daraus ersichtlich, dass der Durchschnittswert je Rx-FAM zu Abgabepreisen der pharmazeutischen Unternehmen (ApU) nicht um 3,0 Prozent, sondern um rund 3,6 Prozent zugelegt hat.

Maßgeblich beeinflusst wurde diese Entwicklung durch die vermehrte Verordnung von Hochpreisern (Rx-FAM mit einem ApU größer als 1200 Euro), die einen Absatzzuwachs von glatten 6,0 Prozent und einen Zuwachs beim ApU von rund 11,5 Prozent zu verzeichnen hatten. Nicht umsonst sind die zur Behandlung von Hepatitis C zugelassenen (hochpreisigen) Arzneimittel deshalb bereits seit Jahren aus der Richtgrößenprüfung der Ärzte eliminiert.

Mehr Verordnungen – höherer Beratungsaufwand

Im Gesamtjahr 2015 sind gut 608 Mio. Rx-FAM zulasten der GKV abgegeben worden. Das sind rund 4,1 Mio. Packungen (oder knapp 0,7 Prozent) mehr als im Vorjahr. Auffallend, dass nach wie vor überdurchschnittlich viele Arzneimittel im ersten Monat eines jeden Quartals verordnet werden (vgl. Abb. 1), obwohl die Praxisgebühr doch schon vor längerer Zeit weggefallen ist. Die Reichweite der verordneten Arzneimittel für chronisch Kranke („Quartalsbedarf“) dürfte ebenso als Begründung gelten wie die Gewohnheit insbesondere der älteren Bevölkerung, ihren Arzt traditionell zu Anfang eines jeden Quartals aufzusuchen. Des Weiteren dürfte der Budgetdruck der Ärzte zum Quartalsende eine Rolle spielen.

Quelle: Insight Health und eigene Berechnungen

Abb. 1: Entwicklung der zulasten der GKV abgegebenen Rx-FAM-Packungen in den Monaten Januar 2013 bis Dezember 2015 (Monatsdurchschnitt 2004 = 100).

Allerdings sind gerade im Dezember 2015 noch einmal relativ viele Rx-FAM verordnet worden. Hier stellt sich die Frage, ob die gesundheitspolitisch gewollte Ablösung der Richtgrößenprüfung durch Quotierung mittels Leitsubstanzen innerhalb der Ärzteschaft schon gedanklich umgesetzt wurde, oder ob die zunehmende Zahl an Flüchtlingen bereits an dieser Stelle erste Spuren hinterlassen hat.

Zu konstatieren ist weiter, dass die Zahl der in der GKV versicherten Personen im Berichtszeitraum wieder – in 2015 gegenüber 2014 um durchschnittlich 440.000 Personen (oder um 0,62 Prozent) – zugelegt hat. Damit ist die Zahl der abgegeben Rx-FAM-Packungen je Versichertem – trotz Grippewelle im Februar / März des Jahres– gegenüber dem Vorjahr nahezu konstant geblieben. Die demografische Entwicklung und die nach wie vor gültige Maxime der Gesundheitspolitik: „So viel ambulant wie möglich, so viel stationär wie nötig“ hat im Berichtsjahr also zu keiner nennenswerten Zunahme an Arzneimittel-Verordnungen geführt, trotz einer weiteren Zunahme an Vertragsärzten. Während in der Vergangenheit stets galt: Mehr Ärzte verordnen mehr Arzneimittel, gilt dies für 2015 also nicht. Hier bleibt zu beobachten, ob die verstärkte Verordnung von Hochpreisern die Ärzte veranlasst, bei den weniger teuren Arzneimitteln etwas sparsamer zu verordnen. Denn auch den Ärzten ist bewusst, dass jeder Euro im GKV-System nur einmal ausgegeben werden kann.

Dass die Zahl der verordneten Rx-FAM in Zukunft aber weiter zunehmen dürfte, ist schon allein der sozialpolitisch gewollten Zunahme an GKV-Versicherten geschuldet. Dabei dürfte diese Entwicklung durch die Zahl der in Deutschland ankommenden Flüchtlinge zukünftig noch an Fahrt aufnehmen.

Auch dieser Tatbestand sollte im Rahmen des Forschungsvorhabens zur „Ermittlung der Erforderlichkeit und des Ausmaßes von Änderungen der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) geregelten Preise“ berücksichtigt werden, das das für die AMPreisV zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) im Herbst letzten Jahres öffentlich ausgeschrieben hat.

Bedingt durch die Absenkung des Kassenrabatts (von 1,80 Euro auf 1,77 Euro) kam es im abgelaufenen Jahr in den Apotheken zu einem Rohertragszuwachs von rund 15,2 Mio. Euro. Der leichte Anstieg bei der Zahl der abgegebenen Rx-FAM, verbunden mit einem höheren Beratungs- und damit auch Personalbedarf, führte zu einem weiteren Rohertragszuwachs von etwa 28,2 Mio. Euro. Damit konnten die Apotheken in 2015 einen Rohertragszuwachs aus Festzuschlag (Honorar) von 43,4 Mio. Euro verbuchen. Das entspricht einem Mehr je Apotheke (vor Steuern) von durchschnittlich etwa 2100 Euro p.a. bzw. von 175 Euro pro Monat.

Herstellerabgabepreis je Rx-FAM legt weiter kräftig zu

Wie seit jeher zu vermelden, lag das Einkaufsvolumen für Rx-FAM in 2015 wieder deutlich über dem Niveau des Vorjahres (vgl. Abb. 2). Während die Zahl der Packungen im Dezember um knapp 1,4 Prozent und im Gesamtjahr um knapp 0,7 Prozent zulegt hat, stieg der zugehörige Abgabepreis der pharmazeutischen Unternehmen – unter Berücksichtigung des Mengenwachstums – im Dezember um beachtliche 8,8 Prozent und im Gesamtjahr immer noch um gut 4,3 Prozent; der (zugehörige) Apothekeneinkaufswert für diese Rx-FAM ist im Gesamtjahr um 4,1 Prozent angewachsen.

Quelle: Insight Health und eigene Berechnungen

Abb. 2: Entwicklung der Apotheken-Einkaufswerte der zulasten der GKV abgegebenen Rx-FAM in den Monaten Januar 2013 bis Dezember 2015 (Monatsdurchschnitt 2004 = 100).

Da der Anstieg sowohl des Herstellerabgabepreises als daraus folgend auch des Apothekeneinkaufswertes seit Einführung des Kombimodells stets deutlich über der Entwicklung der Verordnungszahl liegt, ist der Durchschnittswert einer zulasten der GKV abgegebenen Rx-FAM-Packung – trotz der prozentualen Zunahme an verordneten Generika am Gesamtmarkt – weiter angestiegen.

Sieht man einmal von den Monaten Februar (Grippewelle) und Juni 2015 ab, so ist der Preisanstieg je Packung zu Herstellerabgabepreisen schon beachtlich; die Hochpreiser lassen grüßen (vgl. Tabelle 1). Weiter wird deutlich, dass gerade im zweiten Halbjahr 2015 immer teurere Arzneimittel(-Packungen) verordnet worden sind. Und gerade an dieser Tabelle lassen sich die Kosten-dämpfenden Auswirkungen der AMPreisV auf Großhandels- und Apothekenebene deutlich ablesen.

Wieder der Systematik des Kombimodells folgend, hat auch der Rohertrag aus kaufmännischer Komponente (3 Prozent des Apothekeneinkaufs) im Jahr 2015 gegenüber dem Vorjahr um 27,8 Mio. Euro, oder 4,1 Prozent, zugelegt, das sind knapp 1400 Euro je Apotheke.

Handelsspanne im Dauertief

Addiert man den Rohertragszuwachs (gemäß AMPreisV) aus Packungs-bezogener und kaufmännischer Komponente, so haben die Apotheken in 2015 gut 71 Mio. Euro mehr an Wertschöpfung erzielt als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Damit steht einem arbeitsbedingten Mehraufwand (Absatzzuwachs) von knapp 0,7 Prozent ein Rohertragszuwachs von gut 1,4 Prozent gegenüber. Pro Apotheke gerechnet sind im Jahr 2015 folglich etwa 3500 Euro mehr an Rohertrag erwirtschaftet worden als in 2014. Die Erlös-schmälernden, zum Teil nicht nachvollziehbaren Retaxationen der Krankenkassen sind dabei noch längst nicht berücksichtigt, von dem weiter erhöhten Beratungsbedarf bei den rabattbegünstigten Arzneimitteln ganz zu schweigen.

Zwar hat die Betriebshandelsspanne (in Prozenten des Umsatzes mit MwSt.) mit 14,16 Prozent im Dezember wieder die 14-Prozent-Marke überschritten (vgl. Abb. 3), von einer Trendumkehr kann aber keine Rede sein. Vielmehr setzt sich der Negativtrend fort; die Betriebshandelsspanne hat in 2015 (mit 14,49 Prozent) einen neuen Jahrestiefstwert erreicht und liegt damit um mehr als 0,3 Prozentpunkte unter dem Wert des Vorjahres. Dabei wird durch Abb. 3 in Verbindung mit den Werten aus Tabelle 1 überdeutlich: Je stärker der Herstellerabgabepreis je Rx-FAM steigt, umso schneller fällt die Betriebshandelsspanne; die Hochpreiser werden zu einem nicht länger vernachlässigbarem Problem für die Apotheken (und den Großhandel).

Quelle: Insight Health und eigene Berechnungen

Abb. 3: Betriebshandelsspanne aus zulasten der GKV abgegebenen Rx-FAM in Prozenten des Bruttoumsatzes in den Monaten Januar 2010 bis Dezember 2015 (Vergleich: Jahresdurchschnitt 2004).

Mehrwertsteuer bleibt Kostentreiber

Der durchschnittliche Preis der im Jahresdurchschnitt 2004, im Dezember d. J. und im Gesamtjahr 2015 zulasten der GKV abgegebenen Rx-FAM sowie die wertmäßigen Anteile der Wertschöpfungsstufen und deren Entwicklung seit 2004 sind Tabelle 2 zu entnehmen. Während die Apothekenmarge (im GKV-Markt) innerhalb von gut zehn Jahren um 11,4 Prozent (bzw. um 82 Cent) gegenüber 2004 angewachsen ist, hat die Mehrwertsteuer um weit mehr als die Hälfte (um 59,3 Prozent, oder um 3,29 Euro) zugelegt. Nicht unerwähnt bleiben sollte, dass auch der Staat an der vermehrten Verordnung der Hochpreiser über die Mehrwertsteuer profitiert, die damit Kostentreiber Nummer eins bleibt.

Während vor allem die Mehrwertsteuer mächtig Wertschöpfungsanteile gewonnen hat, hat die Apothekenmarge, und dabei vor allem der Apothekenrohertrag aus Festzuschlag, verloren. Heute kassiert der Staat wesentlich mehr an Umsatzsteuer aus dem Verkauf einer Rx-FAM-Packung als die Apotheke an Rohertrag zu erzielen vermag.

Tab. 2: Durchschnittspreis eines zulasten der GKV abgegebenen verschreibungspflichtigen Fertigarzneimittels und seine Aufteilung auf die einzelnen Wertschöpfungsstufen (gemäß AMPreisV) im Jahre 2004, im Dezember und im Jahr 2015 insgesamt, sowie die entsprechenden Abweichungen.
Durchschnittliches GKV-Rx-FAM
2004 (1)
Dez. 2015 (2)
Jan. – Dez. 2015 (3)
(3) – (1) (4)
(4) in % (1) (5)
Verkaufspreis laut AMPreisV **
42,19 €
58,68 €
57,10 €
14,91 €
35,3%
./. Kassenabschlag 
 2,00 €
 1,77 €
 1,77 €
– 0,23 €
– 11,5%
= GKV-Abrechnungspreis (brutto)
40,19 €
56,91 €
55,33 €
15,14 €
37,7%
./. Mehrwertsteuer
 5,54 €
 9,09 €
 8,83 €
 3,29 €
59,3%
= GKV-Abrechnungspreis (netto)
34,65 €
47,82 €
46,49 €
 11,84 €
34,2%
  Apo.-Rohertrag aus Festzuschlag
 6,38 €
 6,86 €
 6,86 €
 0,48 €
 7,5%
  Apo.-Rohertrag, kfm. Komponente
 0,82 €
 1,20 €
 1,16 €
 0,34 €
41,3%
./. Apo.-Rohertrag insges. (gem. AMPreisV)
 7,20 €
 8,06 €
 8,02 €
 0,82 €
11,4%
= Apothekeneinkaufswert
27,45 €
39,76 €
38,47 €
11,02 €
40,1%
./. Großhandelsmarge
*
 1,63 €
 1,62 €
*
*
= ApU (Abgabepreis des pharm. Untern.)
*
38,13 €
36,85 €
*
*
 * = ApU (bzw. HAP) liegt für 2004 nicht vor
** = ab August 2013: „Notdienstpauschale“ von 0,16 Euro (sowohl bei Umsatz als auch bei Ertrag) unberücksichtigt, da kein direkt zuordenbarer Ertragsbestandteil
Quelle: Insight Health und eigene Berechnungen; Hü. ©

Wenn Wertschöpfung etwas mit Wertschätzung zu tun hätte, müsste man konstatieren, dass die Bedeutung der Apotheken im Arzneimittelmarkt in den letzten zehn Jahren immer weiter geschrumpft ist.


Dipl.-Math. Uwe Hüsgen, langjähriger Geschäftsführer des Apothekerverbandes Nordrhein e. V., Essen, E-Mail: uwe.huesgen@web.de


*Insight Health ist ein führender Informationsdienstleister im Gesundheitsmarkt mit einem breiten Portfolio datenbasierter Services zur Markt- und Versorgungsforschung. ­Insight Health bietet individuelle Lösungen für die pharmazeutische Industrie, Krankenversicherungen, Ärztevereinigungen, Apotheken, Behörden, Politik und weitere Entscheider im Gesundheitsmarkt.

Informationen unter www.insight-health.de

Dies ist die ungekürzte Fassung des Rohertrags-Monitors für das Jahr 2015. Sie ist nicht in der Print-Ausgabe enthalten. Die Print-Ausgabe der AZ Nr. 5 enthält eine gekürzte Fassung.

Beginnend mit August 2011 werden die Zahlen auf der Basis der von Insight Health* zur Verfügung gestellten Daten regelmäßig fortgeschrieben. Sie finden den Rohertrags-Monitor der Jahre 2013, 2014 und 2015 in folgenden AZ-Ausgaben:

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