Gesundheitspolitik

Prävention: Länder empfehlen Vermittlungsausschuss

Bundesrats-Gesundheitsausschuss will Gesetz stoppen

BERLIN (jz) | Dass das vom Bundestag mit den Stimmen von Union und FDP verabschiedete Präventionsgesetz noch in Kraft tritt, wird immer unwahrscheinlicher. Am 4. September sprach sich der Gesundheitsausschuss des Bundesrates mit den Stimmen der SPD-geführten Länder dafür aus, dem Bundesrat zu empfehlen, das Gesetz in den Vermittlungsausschuss zu überweisen. Über das endgültige Schicksal des Gesetzes wird der Bundesrat am 20. September entscheiden.

Wie die „Ärzte Zeitung“ berichtet, hatte Brandenburg beantragt, diese Empfehlung auszusprechen – und erhielt dafür zehn unterstützende Stimmen von anderen SPD-geführten Ländern. „Ich halte das schwarz-gelbe Präventionsgesetz für völlig unzureichend und bin mir darin mit den meisten meiner Länderkolleginnen und -kollegen einig“, erklärte Brandenburgs Gesundheitsministerin Anita Tack (Linke). Eine grundlegende Überarbeitung sei dringend notwendig, damit Gesundheitsförderung und Prävention als gesamtgesellschaftliche Aufgabe erfolgreich umgesetzt werden könnten.

Den SPD-geführten Ländern gehen die im Gesetz vorgesehenen Regeln zur Prävention – und auch die daran angehängten Regelungen zur Korruption im Gesundheitswesen – nicht weit genug. Sie hatten angekündigt, das Inkrafttreten des Gesetzes zu stoppen. Noch kurz vor der Beratung appellierten fünf CDU-Gesundheitsminister bzw. -senatoren an die SPD-Länder, das Gesetz nicht „aus wahltaktischen Gründen“ zu blockieren. Die Anrufung des Vermittlungsausschusses sei „das falsche Signal“ bei einem Gesetz, das auch vom Ärzteverband befürwortet werde, hieß es.

Am 20. September vor dem Bundesrat

Sollte das Bundesratsplenum der Empfehlung des Ausschusses folgen, wäre dies das Ende für das Präventionsgesetz. Denn der Bundesrat soll am 20. September darüber abstimmen – zwei Tage vor der Wahl des neuen Bundestags. In dieser Zeit dürfte der Vermittlungsausschuss aber keinen Kompromiss mehr finden. Und selbst wenn die christlich-liberale Koalition nach der Bundestagswahl ihre Arbeit fortsetzen könnte, müsste das Gesetzgebungsverfahren nochmal ganz von vorne aufgerollt werden – eine Folge des in der Politik geltenden Diskontinuitätsprinzips.

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