Präventionsgesetz im Bundesrat

Gesundheitsausschuss für Vermittlungsausschuss

Berlin - 05.09.2013, 13:49 Uhr


Dass das Präventionsgesetz noch in Kraft tritt, wird immer unwahrscheinlicher: Am Mittwoch hat sich der Gesundheitsausschuss des Bundesrates dafür ausgesprochen, dem Bundesrat zu empfehlen, das Gesetz dem Vermittlungsausschuss zuzuleiten. Die SPD-geführten Bundesländer halten es für nicht ausreichend – über das endgültige Schicksal wird der Bundesrat am 20. September entscheiden.

Wie die „Ärzte Zeitung“ berichtet, hat sich der Ausschuss auf Antrag Brandenburgs dafür ausgesprochen, beim Präventionsgesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen – mit elf zu fünf Stimmen: elf von den SPD-geführten Ländern, fünf von den unionsgeführten. Sollte das Plenum dieser Empfehlung des Gesundheitsausschusses folgen, würde dies das Aus des Gesetzes bedeuten. Selbst wenn die christlich-liberale Koalition nach der Bundestagswahl ihre Arbeit fortsetzen könnte, müsste das Gesetzgebungsverfahren nochmal ganz von vorne aufgerollt werden – eine Folge des in der Politik geltenden Diskontinuitätsprinzips.

Noch kurz vor der Beratung hatten fünf CDU-Gesundheitsminister bzw. -senatoren an die SPD-Länder appelliert, das Gesetz – an das auch neue Regeln zur Korruptionsbekämpfung im Gesundheitswesen angefügt sind – nicht zu blockieren. Diese hatten angekündigt, das Inkrafttreten des Gesetzes zu stoppen. Ihnen gehen sowohl die geplanten Regelungen zur Prävention als auch die zur Korruptionsbekämpfung nicht weit genug.


Juliane Ziegler