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Massive Kritik am Präventionsgesetz

BERLIN (ks). Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung am 3. Mai 2013 mit mehreren Gesetzentwürfen aus dem Gesundheitsressort befasst: Dem Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG), dem Präventionsgesetz, dem 3. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelrechts und dem Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung. Während das Präventionsgesetz bei den Ländern glatt durchfiel, ließen sie die anderen Entwürfe weitgehend passieren. In ihren Stellungnahmen gibt die Länderkammer dennoch einige Anregungen für das weitere Gesetzgebungsverfahren.

Was das ANSG betrifft, so hat das Plenum die zuvor vom Gesundheitsausschuss des Bundesrats ausgesprochenen Empfehlungen in seine Stellungnahme aufgenommen. Danach begrüßt der Bundesrat das Vorhaben und seine Ziele des Gesetzes grundsätzlich. Er ist jedoch der Auffassung, dass die vorgeschlagenen Regelungen zur Finanzierung und Verwaltung des Fonds und zur Verteilung der verbleibenden Fondsmittel an die Notdienstapotheken zu erheblichen unnötigen Bürokratiekosten führen. Der Bundesrat bittet daher, im weiteren Gesetzgebungsverfahren Alternativen zu entwickeln – insbesondere zur Verwaltung des Fonds durch einen eingetragenen Verein und zur fehlenden Beteiligung ausländischer Versandapotheken an der Finanzierung. Zudem solle die Bundesregierung dem Bundesrat zwölf Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes einen Erfahrungsbericht vorlegen. "Dadurch wird gewährleistet, dass im Sinne eines ‚lernenden Systems‘ zeitnah mögliche Nachbesserungen vorgenommen werden können", heißt es zur Begründung.

Weitgehend einverstanden zeigten sich die Länder zudem mit dem Gesetzentwurf, mit dem die Bundesregierung Versicherte entlasten will, die bei ihrer Krankenversicherung aufgrund von Beitragsrückständen verschuldet sind. Der Gesetzentwurf soll für freiwillig in der GKV Versicherte die Zinsen für Beitragsschulden auf ein Prozent statt der bisher geltenden fünf Prozent herabsetzen. Zudem ist ein neuer Notlagentarif in der PKV vorgesehen. Der Bundesrat will allerdings prüfen lassen, wie Ungleichbehandlungen von Alt- und Neuschuldnern zu vermeiden sind und mitversicherte Kinder im Notlagentarif ausreichenden Krankenversicherungsschutz erhalten können.

Stellung nahm der Bundesrat überdies zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften. Das Plenum schloss sich der Empfehlung des Gesundheitsausschusses an, im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine rechtliche Klarstellung zur Ausstellung eines Zertifikats über die Gute Herstellungspraxis (GMP-Zertifkat) nach § 64 Absatz 3f AMG vorzunehmen. Eine Empfehlung des Wirtschaftsausschusses fand im Plenum hingegen keine Mehrheit: Dieser hatte Bedenken angemeldet, weil der Gesetzentwurf Klarstellungen zur Nutzenbewertung von Bestandsmarkt-Arzneimitteln vorsieht. Auch hier sollen Hersteller – wie bei der frühen Nutzenbewertung neuer Arzneimittel – erst dann klagen können, wenn das Bewertungsverfahren abgeschlossen ist. Der Wirtschaftsausschuss befürchtete hier eine Verkürzung des Rechtsschutzes der betroffenen pharmazeutischen Unternehmen – hierfür fand er im Plenum jedoch nicht ausreichend Unterstützung.

"Überholtes Verständnis von Gesundheitsförderung"

Äußerst kritisch fällt die Stellungnahme der Länder zum geplanten Präventionsgesetz der Bundesregierung aus: Der Bundesrat fordert eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfs – den vorliegenden lehnen sie rundweg ab. Grundsätzlich sei es zwar "zu begrüßen, dass sich der Bund nunmehr der Haltung der Länder angeschlossen hat, dass zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention ein verbesserter gesetzlicher Rahmen benötigt wird". Doch leider sei das Gesetz "der Diskontinuität anheim" gefallen. Der Entwurf ziele ausschließlich auf das Gesundheitswesen und auf die Änderung des Leistungsumfangs der gesetzlichen Krankenkassen, kritisieren die Länder. Er sei "insgesamt von einem überholten und engen Verständnis von Gesundheitsförderung und Prävention geprägt, das überwiegend auf individuelle Verhaltensänderungen und risikopräventive Leistungen abzielt".

Für sämtliche Gesetzentwürfe war es der erste Durchlauf im Bundesrat. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren finden nun die öffentlichen Anhörungen im Gesundheitsausschuss des Bundestages statt. Es folgt die 2./3. Lesung im Plenum des Bundestags, dann sind erneut die Länder am Zug.

Zustimmungspflichtig ist keines der Gesetze. Der Bundesrat – in dem Union und FDP keine Mehrheit haben – kann die Verfahren allerdings verzögern, indem er den Vermittlungsausschuss anruft.

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