Ernährung aktuell

Noni: Eine Frucht in der Diskussion

Über Produkte aus der Noni-Frucht flammen immer wieder Diskussionen zur gesundheitlichen Unbedenklichkeit auf. Am 3. April 2009 hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) nun eine Stellungnahme dazu veröffentlicht. Darin stuft sie Püree und Konzentrate aus Noni-Früchten als sicher für den menschlichen Verzehr ein. Bereits seit dem Jahr 2003 ist Noni-Saft aus den Früchten des Indischen Maulbeerbaums nach der Novel Food-Verordnung zugelassen.

Das exotische Getränk der Noni-Frucht ist nicht nur aus Geschmacksgründen beliebt, vielmehr werden ihm in der Werbung allerlei Heilwirkungen, etwa gegen Rheuma und Krebs, Anti-Aging-Effekt, Leistungssteigerungen oder eine allgemeine Förderung der Gesundheit nachgesagt. Die versprochenen Wirkungen sind bislang nicht wissenschaftlich nachgewiesen und zum Teil wegen ihres Krankheitsbezugs verboten, doch scheint dies viele Anbieter nicht zu interessieren. Gerade im Internet, wo die Lebensmittelüberwachung oft an ihre Grenzen stößt, wird Noni-Saft aggressiv beworben.

Selbst zwischenzeitliche Vermutungen einer leberschädigenden Wirkung haben die Nachfrage nicht versiegen lassen: Im Jahr 2006 traten mehrere Fälle von akuten Leberentzündungen bei Noni-Konsumenten in Deutschland und Österreich auf. Daraufhin überprüfte die EFSA die Datenlage und konnte schließlich Entwarnung geben, denn ein wissenschaftlich überzeugender Zusammenhang zwischen dem Konsum von Noni-Saft und den Leberentzündungen ließ sich nicht bestätigen.

Auch die aktuelle Stellungnahme der EFSA zu Noni-Fruchtpüree und -Konzentrat setzte sich mit der Fragestellung der Lebertoxizität dieser Produkte auseinander. Dem zuständigen Bewertungsgremium lagen fünf neue Fälle vor, bei denen davon ausgegangen wurde, dass der Verzehr von Noni-Produkten möglicherweise Leberschädigungen ausgelöst hatte. Doch auch diesmal konnte nicht geklärt werden, ob die Entzündungsreaktion tatsächlich auf den Verzehr von Noni-Erzeugnissen zurückzuführen ist. Die EFSA schlussfolgerte daraus, dass es anscheinend Konsumenten gibt, deren Leber sensibel auf Noni-Erzeugnisse reagiert.

Genauso wie die EFSA kam das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) im Jahr 2006 zu dem Schluss, dass eine generelle Schädigung der Leber durch den Noni-Saft unwahrscheinlich sei. Allerdings kritisierte das BfR erneut die übertriebene und unzulässige Bewerbung der Noni-Säfte. Zudem warnte das Institut vor anderen Noni-Produkten wie Nahrungsergänzungsmitteln oder Noni-Konfekt. Solche Produkte sind bislang weder geprüft noch zugelassen, werden aber trotzdem über das Internet verkauft. Seit Dezember 2008 sind aber Noni-Blätter für die Zubereitung von trinkbaren Aufgüssen für den Verkauf zugelassen. Im Falle einer positiven Entscheidung der Europäischen Kommission werden zukünftig auch Noni-Fruchtpüree und -Konzentrate im Handel erhältlich sein. ka

 

Quelle
aid-Presseinfo, Meldung vom 8. Mai 2009

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.