Selbstständige müssen mit dem Steuerbescheid anrücken

(bü). Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen die Beiträge für Selbstständige nur aufgrund der Vorlage von Einkommensteuerbescheiden festsetzen. Das Bundessozialgericht verneinte das Recht eines Selbstständigen, auch schon auf andere Weise seine Einkommensverschlechterung nachweisen zu können, etwa durch Vorlage der Einkommensteuererklärung. Solche Unterlagen seien von den Krankenkassen "nicht mit zumutbarem Arbeitsaufwand überprüfbar" und ermöglichten allenfalls eine vorläufige Beitragsfestsetzung. Die Beiträge seien aber grundsätzlich "endgültig" festzusetzen. (Hier für den Versicherten deshalb von Bedeutung, weil er aufgrund seiner neuen Einkommenssituation mit einer Beitragssenkung rechnete und die Ausstellung des Steuerbescheides sich verzögerte. Nachträglich dürfen die Kassen nämlich auch bei zwischenzeitlich reduzierten Einkommensverhältnissen die Beiträge nicht mindern.)

(Az.: B 12 KR 21/08 R)

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