Bundesgesundheitsministerium

Spahn will Kassen die Milliarden-Reserven wegnehmen

Berlin - 20.04.2018, 18:00 Uhr

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat mit dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz sein erstes großes Gesetzesvorhaben vorgelegt. (Foto: Külker)

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat mit dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz sein erstes großes Gesetzesvorhaben vorgelegt. (Foto: Külker)


Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) legt los – und zwar so richtig. Unter Spahns Ägide hat das Bundesgesundheitsministerium einen ersten Gesetzentwurf vorgelegt. Ziel des Vorhabens: Die finanzielle Entlastung der GKV-Versicherten. Das BMG will die Kassen verpflichten, ihre über Jahre gehorteten Finanz-Reserven Schritt für Schritt an die Versicherten zurückzugeben. In welcher Form die Kassen das machen, ist dem BMG erst einmal egal.

Bei seiner ersten gesundheitspolitischen Aussprache im Bundestag als Minister hatte Jens Spahn (CDU) vor einigen Wochen ein sportliches Programm präsentiert: Noch vor der Sommerpause wolle er drei Pakete zur Entlastung der GKV-Versicherten, zur Pflege und zur Verbesserung der ambulanten ärztlichen Versorgung festlegen. Den ersten Schritt hat der CDU-Politiker nun unternommen: Am heutigen Freitag hat sein Ministerium einen Referentenentwurf zum GKV-Versichertenentlastungsgesetz an die anderen Ministerien zur Abstimmung geschickt.

Der Referentenentwurf, der DAZ.online vorliegt, enthält mehrere Maßnahmen, mit denen die Bundesregierung die GKV-Versicherten finanziell entlasten will:

  • Wie im Koalitionsvertrag versprochen, soll der Zusatzbeitrag, der derzeit im Durchschnitt bei 1 Prozent liegt, wieder zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gezahlt werden. Der allgemeine Beitragssatz soll bei 14,6 Prozent bleiben.
  • Um GKV-versicherte Kleinselbstständige zu entlasten, will das BMG ebenfalls ab 2019 den Mindestbeitrag für Selbstständige auf 171 Euro halbieren. Aus dem Ministerium hieß es, dass etwa 600.000 Selbstständige davon profitieren könnten.
  • Krankenkassen sollen dazu verpflichtet werden, die Versicherungsverhältnisse mit sogenannten passiven Mitgliedern zu beenden, um die statistischen Beitragsschulden der Kassen abzubauen. Zur Erklärung hieß es aus dem BMG, dass die Schulden bei den Kassen Ende 2017 bei 6,3 Milliarden Euro lagen – diese seien allerdings insbesondere durch nicht beendete Mitgliedschaften freiwillig Versicherter im EU-Ausland entstanden. Oftmals seien GKV-Mitglieder unbekannt verzogen und zahlten keine Beiträge mehr. Automatisch würden diese Mitglieder dann aber zum Höchstbeitrag weiterversichert – die Kassen erhielten dann außerdem weiterhin Zuweisungen aus dem Fonds für diese verzogenen Mitglieder. Das will das BMG nun stoppen.
  • In den vergangenen Wochen hatte Spahn häufiger betont, dass Krankenkassen keine Sparkassen seien und dass sie das Geld nicht horten sollten. Hier macht der neue Minister nun Ernst: Die Kassen sollen mit dem Gesetz dazu verpflichtet werden, ihre Rücklagen Stück für Stück an die Versicherten zurückzugeben. Künftig sollen die Rücklagen nicht mehr als eine Monatsausgabe betragen. Zur Erklärung: Per Gesetz müssen die Kassen ein Viertel einer Monatsausgabe als Reserve zurückhalten – einige Kassen haben aber das Vierfache einer solchen Monatsausgabe auf ihren Konten hinterlegt. Über einen Zeitraum von drei Jahren sollen die Kassen diese Reserven nun abbauen. Aus dem BMG hieß es dazu, dass hier Beitragssenkungen favorisiert werden, aber auch neue Leistungen oder Prämien wären denkbar, wenn diese im Rahmen des gesetzlich Möglichen angeboten würden. Bauen die Kassen ihre Milliarden-Rücklagen nicht ab, müssen sie Beiträge an den Gesundheitsfonds abführen. Und: Eine Kasse, die über mehr als eine Monatsausgabe verfügt, soll ihren Zusatzbeitrag nicht mehr anheben dürfen. Aus dem Ministerium hieß es weiterhin, dass von den 112 Krankenkassen derzeit 68 über mehr als eine Monatsausgabe verfügen. Alleine acht der elf AOKen in Deutschland seien betroffen.
  • Schließlich soll es den Krankenkassen in Zukunft ermöglicht werden, für ihre betriebsinternen Altersrückstellungen mehr Geld in Aktien zu investieren. Derzeit dürfen die Kassen 10 Prozent der Rückstellungen für ihre Mitarbeiter in Aktien investieren, die Zahl soll auf 20 Prozent angehoben werden.

Milliarden-Entlastungen für Mitglieder

Insgesamt liegen die Finanz-Reserven der Kassen derzeit bei mehr als 19 Milliarden Euro. Die finanziellen Entlastungen für die Versicherten durch das „GKV-VEG“ sind massiv: Aus Kreisen des Ministeriums hieß es, dass die Mitglieder und Rentner alleine durch die Parität um 6,9 Milliarden Euro entlastet würden. Und der Abbau der Finanzreserven entlaste die Mitglieder um weitere 650 Millionen Euro. Die Kassen hingegen koste die Absenkung der Mindestbeiträge für Selbstständige 800 Millionen Euro im Jahr. 


Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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Kritik von allen Seiten

1 Kommentar

Beitragssatzsenkung

von Uwe Hüsgen am 20.04.2018 um 18:59 Uhr

Und wieder einmal zeigt sich:
Apotheken: Mit Blick auf eine faire Honorierung - von der Politik vergessen!

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