Reformgesetz mit Fehlern

BERLIN (ks). Der Gesetzestext zur Gesundheitsreform muss wegen formaler Fehler nachgebessert werden. Das Bundesgesundheitsministerium betonte am 14. März, dass diese nicht die Reform selbst betreffen und nicht ihr Inkrafttreten bedrohen. Es gehe lediglich um Termine und um Begriffe, die "in der Hetze der Zeit" verwechselt worden seien. Nach Zeitungsberichten ist nun ein Korrekturgesetz zur Gesundheitsreform nötig. Laut Staatssekretär Schröder besteht allerdings "kein Ausfertigungshindernis für den Bundespräsidenten".

Der FDP-Gesundheitsexperte Bahr sieht sich durch die Panne bestätigt: Schnelligkeit sei vor Gründlichkeit gegangen. Die Regierung setze den Bundespräsidenten nun unter Druck, ein Gesetz zu unterschreiben, das offenkundig Fehler enthält. Er forderte, das Gesetz zurückzuziehen und zu überarbeiten. Der Linksfraktions-Politiker Bartsch erklärte, es gehe nicht um neun kleine Fehler – die ganze Gesundheitsreform sei "ein großer Fehler" ..

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