Bundestag verabschiedet Reform

BERLIN (diz/ks). Mit 378 Ja-Stimmen, 207 Nein-Stimmen und 8 Enthaltungen hat der Deutsche Bundestag am 2. Februar dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz zugestimmt. Jetzt steht noch die letzte Hürde, die Abstimmung im Bundesrat am 16. Februar, aus.

Am 16. Februar muss noch der Bundesrat entscheiden

Die Gesundheitsreform der Großen Koalition hat in der vergangenen Woche eine Reihe wichtiger Hürden genommen. Am 30. Januar hatten die Fraktionen dem Gesetzentwurf zunächst in einer Probeabstimmung mehrheitlich zugestimmt, über 50 Abgeordnete aus SPD und Union votierten allerdings mit Nein. Am 31. Januar beschloss der Gesundheitsausschuss die letzten Änderungsanträge. Kurz vor der Sitzung kamen zu den bisherigen Änderungsvorschlägen weitere 80 hinzu. Fast sieben Stunden wurde debattiert – dann stimmte der Ausschuss für Gesundheit dem geänderten Gesetzentwurf mit den Stimmen der Koalition bei einer Enthaltung zu. Dass die Abstimmung im Ausschuss so glatt lief, lag nicht zuletzt daran, dass sich die kritischen SPD-Abgeordneten wie Wolfgang Wodarg und Karl Lauterbach an diesem Tag vertreten ließen. Auch im Rechtsausschuss, der das Gesetz ebenfalls beriet, fehlten die Kritiker – diesmal seitens der Union. Am 2. Februar segnete dann der Bundestag die Beschlussempfehlung des Ausschusses ab. Am Ergebnis lässt sich ablesen, dass auch einige Abgeordnete aus den Reihen der Koalition gegen die Reform gestimmt haben.

Der nun beschlossene Gesetzentwurf wird die gesetzlichen Kassen weniger entlasten, als zunächst geplant. Die Bundesregierung rechnet mit Einsparungen in Höhe von 1,1 Milliarden Euro. Ursprünglich sollten es 1,4 Milliarden sein. Nicht nur der Sparbeitrag der Apotheker ist gesunken. Auch die Krankenhäuser sollen nur noch 250 statt 500 Millionen Euro einsparen. Die bei Rettungsdiensten geplanten Kürzungen von 100 Millionen Euro wurden ebenfalls gestrichen. Zu Ende ist der Hürdenlauf jedoch noch nicht. Am 16. Februar wird der Bundesrat über das Gesetz zu entscheiden haben. Erklärt er sich mit einer Fristverkürzung einverstanden und verzichtet er auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses, kann das GKV-WSG zum 1. April in Kraft treten – vorausgesetzt, Bundespräsident Horst Köhler fertigt es zuvor aus..

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