Arzneimittel und Therapie

Neue Impfempfehlungen: Kinder gegen Pneumokokken und Meningokokken impfen!

Die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) hat den Katalog der empfohlenen Standardimpfungen um Impfungen gegen Pneumokokken und Meningokokken Typ C erweitert. Sie empfiehlt, alle Säuglinge gegen Pneumokokken und unter Zweijährige nach Vollendung des zwölften Lebensmonats gegen Meningokokken zu impfen.

Streptococcus pneumoniae und Neisseria meningitidis werden für den größten Anteil schwerwiegender invasiver bakterieller Infektionen im Säuglings- und Kleinkindalter verantwortlich gemacht. Mit der Entwicklung von Konjugatimpfstoffen gegen Pneumokokken und Meningokokken Typ C ist es möglich, auch schon im frühen Kindesalter ausreichend hohe Antikörpertiter gegen diese Erreger zu erzeugen. In Großbritannien wurde 1999 eine konjugierte Impfung gegen Meningokokken Typ C allgemein eingeführt, es folgten weitere Länder wie die Niederlande, Spanien, Belgien, Irland und Island. In den USA wurde eine konjugierte Pneumokokkenimpfung im Jahr 2000 in den Impfkalender aufgenommen. Die Erfahrungen mit den Impfprogrammen sind positiv. So werden Meningokokkenerkrankungen vom Typ C in Großbritannien nur noch in Einzelfällen beobachtet.

Schwere Komplikationen vermeiden Primäres Impfziel ist es, mit den neuen Standardimpfungen schwere Krankheitsverläufe, Krankenhauseinweisungen, lebenslange Behinderungen und Todesfälle zu vermeiden. Alleine in Deutschland erkranken jährlich zwischen 150 und 250 Menschen an Meningokokken vom Typ C, ein Drittel davon sind Kinder unter drei Jahren. 15 bis 30 dieser Patienten sterben und etwa die gleiche Zahl erleidet bleibende Schäden wie Amputationen oder ZNS-Störungen.

Gegen Pneumokokken wird beginnend mit dem vollendeten zweiten Lebensmonat geimpft, es folgen drei weitere Impfungen Ende des dritten, Ende des vierten und zwischen dem elften und 14. Monat. Gegen Meningokokken Typ C empfiehlt die STIKO bislang nur eine Impfung im zweiten Lebensjahr möglichst nach Vollendung des zwölften Lebensmonats.

Säuglinge vor Keuchhusten schützen Weiterhin sehen die neuen Impfempfehlungen auch einen besseren Schutz von Säuglingen gegen Keuchhusten vor. Hierzu sollen alle Kinder im Alter von fünf bis sechs Jahren und dann möglichst alle fünf Jahre zusammen mit der Diphtherie- und Tetanus-Auffrischimpfung eine Pertussis-Auffrischimpfung erhalten. Damit wird eine Herd–immunität erzeugt, von der ungeschützte Säuglinge profitieren.

Noch ist nicht klar, welche gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die neuen Standardimpfungen übernehmen werden. Einige Kassen haben sich inzwischen bereit erklärt, die Impfungen zu bezahlen. Eine bundesweite Regelung steht aus. du

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.