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Ständige Impfkommission: Neue Impfempfehlungen

BERLIN (rki/diz). Die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut, STIKO, hat ihre Impfempfehlungen neu gefasst. Wie aus einer Pressemitteilung des Robert Koch-Instituts hervorgeht, betreffen wesentliche Veränderungen die Pneumokokken-Impfung, die jetzt auch für unter Zweijährige mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grundkrankheit empfohlen ist, außerdem die Impfung mit einem so genannten Konjugat-Impfstoff gegen Meningokokken (Serogruppe C) und die Impfung gegen Windpocken, wo ebenfalls der Kreis der zu Impfenden erweitert wurde. Neu sind auch eine Reihe von arbeitsmedizinischen Impf-Indikationen, darunter zum Beispiel die Empfehlung, erwachsene Beschäftigte in Pädiatrie, Infektionsmedizin und Gemeinschaftseinrichtungen gegen Keuchhusten (Pertussis) zu impfen. Nachfolgend die Änderungen im einzelnen.

Pneumokokken

Da es gegen Pneumokokken erstmals einen Konjugat-Impfstoff gibt, der ein immunologisches Gedächtnis und damit Auffrischungsimpfungen (Boostern) ermöglicht, hat die STIKO die Impfempfehlung erweitert. Eine Pneumokokken-Impfung, mit einem Konjugat-Impfstoff, wird nun auch für Säuglinge ab dem vollendeten zweiten Lebensmonat bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grundkrankheit empfohlen (zum Beispiel Herz-Kreislauf-Krankheiten, Krankheiten der Atmungsorgane oder Diabetes mellitus).

Pneumokokken (Streptococcus pneumoniae) sind Bakterien, die u. a. eine Lungenentzündung, Blutvergiftung (Sepsis) oder Hirnhautentzündung verursachen können. Um einen optimalen Schutz zu erreichen soll die Impfserie bei den gefährdeten Kindern möglichst unmittelbar nach Vollendung des zweiten Lebensmonats begonnen werden.

Meningokokken

Die STIKO empfiehlt, in Ergänzung zur bisherigen Empfehlung bei Reisen in bestimmte Länder, erstmalig auch eine Impfung von Risikogruppen mit individuell erhöhtem Erkrankungs- und Komplikationsrisiko (zum Beispiel Personen mit Immundefekten).

Präzisiert ist außerdem das Vorgehen im Zusammenhang mit Erkankungshäufungen in Einrichtungen oder bei regional erhöhtem Vorkommen. Meningokokken (Neisseria meningitides) sind Bakterien, die Hirnhautentzündung (Meningitis) und Blutvergiftung (Sepsis) verursachen. Allerdings ist bislang kein Impfstoff gegen die in Deutschland vorherrschenden Meningokokken der Serogruppe B vorhanden.

Windpocken (Varizellen)

Ergänzend zu den bereits bisher bestehenden Gründen (Indikationen) für individuell besonders gefährdete Personen, zum Beispiel Kinder mit Tumorerkrankungen, empfiehlt die STIKO die Impfung jetzt auch für alle empfänglichen (nicht immunen) Kontaktpersonen dieser Gefährdeten, außerdem bei der Neueinstellungen von empfänglichen Beschäftigten in Gemeinschaftseinrichtungen für das Vorschulalter.

Geimpft werden sollen zukünftig auch alle zwölf bis fünfzehn Jahre alten Jugendlichen, die bislang weder an Varizellen erkrankt noch durch eine Impfung geschützt sind. Eine Impfung von empfänglichen Jugendlichen verhindert die in dieser Altersgruppe drohenden schweren Erkrankungsfälle und vermindert außerdem die Immunitätslücke und damit auch das Risiko, dass das Virus auf Ungeborene nicht immuner Schwangerer übertragen wird, wo es schwere Schäden verursachen kann.

Auch bisher war diese Impfung bereits für empfängliche Frauen mit Kinderwunsch, sowie für Kinder mit bestimmten schweren Grunderkrankungen und deren Geschwister und Eltern sowie für medizinisches Personal mit Kontakt zu individuellen Risikogruppen empfohlen worden.

Masern, Mumps, Röteln

Erstmalig enthalten die STIKO-Empfehlungen jetzt auch Handlungsanweisungen für Impfmaßnahmen nach Kontakt mit dem Erreger von Masern, Mumps und Röteln (postexpositionelle Impfung): ungeimpfte beziehungsweise nur einmal geimpfte Kinder mit Kontakt zu Personen, die an Masern, Mumps oder Röteln erkrankt sind, sollten möglichst innerhalb von drei Tagen geimpft werden. Diese Maßnahme dient der Sicherung eines langfristigen Impfschutzes, der Schließung von Immunitätslücken und der Verhinderung der Weiterverbreitung der Erkrankung und ist somit ein Schritt auf dem Weg zur Elimination der Masern.

Kastentext: STIKO-Empfehlungen

Die STIKO gibt Empfehlungen zur Durchführung von Schutzimpfungen und zur Durchführung anderer Maßnahmen der spezifischen Vorbeugung übertragbarer Krankheiten (§ 20 Infektionsschutzgesetz). Ihre Mitglieder werden vom Bundesministerium für Gesundheit im Benehmen mit den obersten Landesbehörden berufen. Die Impfempfehlungen werden alle ein bis zwei Jahre aktualisiert, zuletzt im Januar 2000, und im Epidemiologischen Bulletin veröffentlicht. Ausführliche Bewertungen, Begründungen und Erläuterungen zu den einzelnen Neuerungen werden in den folgenden Ausgaben des Bulletins erscheinen.

STIKO-Empfehlungen und -Mitglieder im Internet: www.rki.de/GESUND/IMPFEN/STIKO/STIKO.HTM

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