Vogelgrippe: Genveränderung an H5N1 entdeckt

BERLIN (ks). Nachdem die Türkei bereits den dritten Todesfall infolge einer Infektion mit dem H5N1-Virus vermeldet hat, ist die Vogelgrippe wieder allgegenwärtig. Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer einigte sich vergangene Woche mit seinen Länder-Kollegen auf einen weiteren Ausbau der Schutzmaßnahmen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) gab unterdessen bekannt, dass bei der Analyse des H5N1-Virus von zwei der drei Todesopfer eine genetische Veränderung entdeckt worden sei.

Seehofer kündigte an, dass man besonders der Ausbreitung des Virus durch den illegalen Import von Geflügel und Geflügelprodukten entschlossen entgegentreten werde. So sollen die Informationen für Reisende sowie für türkische Mitbürger verbessert werden. Gegenüber der EU-Kommission und den Mitgliedsstaaten mit EU-Außengrenzen will Seehofer auf eine Verstärkung der Kontrollen drängen. Auch der Auto- und Busverkehr soll stärker überwacht werden. Über eine erneute Aufstallung von Freilandgeflügel werde man Ende Januar entscheiden. Auch das Monitoring von Wildvögeln soll mit erhöhten Stichprobenzahlen weitergeführt werden.

Die WHO gab unterdessen am 12. Januar bekannt, dass man in einer der Proben eine genetische Veränderung gefunden habe. Es sei aber noch zu früh für eine Einschätzung, ob es sich dabei um eine entscheidende Mutation handele. Dies könne ein Schritt des Virus sein, sich an den Menschen anzupassen, erklärte der WHO-Virologe Mike Perdue. Allerdings habe das Virus sich nicht so weit verändert, als dass er für den Menschen gefährlicher geworden wäre. "Wir müssen abwarten und sehen, wie die restlichen Viren aus der Türkei aussehen", sagte Perdue.

Bei der Europäischen Zulassungsbehörde EMEA ging mittlerweile ein erster Zulassungsantrag für einen Prototyp-Impfstoff gegen das Vogelgrippe-Virus ein. Wie die EMEA am 6. Januar mitteilte, wurde dieser von GlaxoSmithKline Biologicals eingereicht. Das Unternehmen hat dabei von einer Gesetzesnovellierung - dem so genannten core dossier - Gebrauch gemacht. Danach ist eine Bewertung und Zulassung auch für solche Anträge möglich, die einen Prototyp-Impfstoff betreffen. Nach dem tatsächlichen Ausbruch einer Pandemie kann die Variation des identifizierten Virenstamm in die Zulassung eingebunden werden.

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