DAZ aktuell

Ärzte zuständig für das Inkasso

BONN (im). Säumige Kassenpatienten, die die Praxisgebühr nicht bezahlt haben, müssen zwar die zehn Euro entrichten, nicht jedoch zusätzliche Verwaltungs-, Gerichts- und Portokosten. Das hat das Sozialgericht Düsseldorf am 22. März in einem ersten Musterprozess entschieden (AZ.: S 34 KR 269/2004).

Das Gericht hatte der Klage der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KV) gegen einen säumigen Zahler stattgegeben und diesen zur Zahlung verurteilt. Zugleich legten die Richter aber fest, dass die Mahngebühren nicht der Patient tragen muss, sondern die KV. Das sei ein "Pyrrhus-Sieg", kommentierte Dr. Klaus Enderer, Vize-Chef der KV Nordrhein. Für die Bearbeitung der fast 23.600 unbezahlten Mahnungen in Nordrhein entstehen laut Enderer 500.000 Euro Verwaltungskosten bei der KV. Müssten die Mahnungen gerichtlich eingetrieben werden, entstünden 3,5 Millionen Euro an Gerichtsgebühren – gegenüber einem Ertrag von 236.000 Euro. "Dieser Wahnsinn muss ein Ende haben", sagte Enderer in Düsseldorf. Er schlug vor, dass die Kassen, die von der Praxisgebühr profitierten, die zehn Euro einziehen.

Auch der Sprecher des Düsseldorfer Sozialgerichts Volker Schwarz nannte die derzeitige Regelung "absurd und total unbefriedigend". Nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und von Vertretern der Kassen wollen beide Seiten versuchen, den Streit um die Inkassogebühr im kommenden Monat zu lösen. Weil die Inkassokosten bei den KVen die Gebühr so deutlich übersteigen, überlegen einige KVen, säumige Zahler gar nicht mehr zu verfolgen. Die KV Berlin zum Beispiel betreibt die Mahnverfahren nicht mehr.

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