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KV Nordrhein legt Berufung ein

DÜSSELDORF (ks). Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein hat beim Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Berufung gegen das Praxisgebühr-Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 22. März eingelegt.

Die Düsseldorfer Richter hatten entschieden, dass gesetzlich Versicherte die zehn Euro Praxisgebühr zwar zahlen müssen und die KVen das Geld bei ihnen einfordern dürfen. Die Kosten des Mahnverfahrens sowie etwaige Gerichtskosten sollen allerdings von den KVen übernommen werden.

Klage aus formalen Gründen

Wie die "Ärzte Zeitung" am 6. Mai berichtete, hat die KV Nordrhein in Abstimmung mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) aus formalen Gründen Berufung gegen das Urteil eingelegt. So will man sich weiterhin alle Handlungsoptionen offen halten. Ob das Verfahren tatsächlich weitergeführt wird, hängt nun davon ab, zu welchem Ergebnis die Gespräche zwischen KBV und Krankenkassen über die Einzelheiten des zukünftigen Mahnverfahrens kommen. Wird auf Bundesebene eine Einigung erzielt, kann die KV die Berufung zurücknehmen.

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