Praxisgebühr: Säumige müssen mit Mahnung rechnen

Stuttgart (ks). Nachdem die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) erklärt hatte, Patienten, die die Praxisgebühr nicht entrichtet haben, müssten vorerst kein Mahnverfahren fürchten, will die Kassenärztliche Vereinigung Nord-Württemberg (KV NW) nun dem Eindruck entgehen, Säumige kämen ungeschoren davon.

Werner Baumgärtner, Vorsitzender des Vorstandes der KV NW stellte am 28. April klar, dass die KBV derzeit in Verhandlungen mit den Krankenkassen erreichen will, dass diese die Mahnverfahren übernehmen. Eine entsprechende Regelung gibt es bereits für die Zahnärzte. "Sobald eine Einigung für die Haus- und Fachärzte erzielt ist, werden säumige Zahler angemahnt", betonte Baumgärtner. Er tritt damit dem in der öffentlichen Diskussion erweckten Eindruck entgegen, der Ehrliche sei der Dumme. Patienten, die sich weigern, die Praxisgebühr zu entrichten, müssen sehr wohl mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, so der KV-Vorsitzende. Der Zeitpunkt der Mahnung verschiebe sich lediglich nach hinten.

Baumgärtner hatte bereits erfolglos den Rechtsweg gegen die Praxisgebühr eingeschlagen. Seines Erachtens ist das im Dezember 2003 vom Bundesschiedsamt verfügte mehrstufige Verfahren zum Inkasso der Praxisgebühr unwirtschaftlich. Es verursache unnötige Kosten in Millionenhöhe, da sowohl die Ärzte, als auch die KVen und die Krankenkassen daran mitwirken müssen. Die für die Zahnärzte getroffene Regelung, dass die Krankenkassen das Mahnverfahren übernehmen, reduziere den Verwaltungsaufwand hingegen auf ein Mindestmaß.

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