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Kassenärzte wollen Qualität nach außen demonstrieren

BERLIN (ks). Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) plant die Einführung eines "Deutschen Gesundheitssiegels". Das erklärte KBV-Vorstand Andreas Köhler in seiner Grundsatzrede auf der KBV-Vertreterversammlung am 2. Mai in Berlin. Das Siegel soll Patienten als Erkennungszeichen für eine gute medizinische und psychotherapeutische Versorgung dienen. Im Streit zwischen Ärzten und Krankenkassen um die Kosten der Eintreibung der Praxisgebühr forderte Köhler Klarstellungen durch den Gesetzgeber.

Um das "Deutsche Gesundheitssiegel" zu erhalten, müssen die niedergelassenen Ärzte in ihren Praxen das Qualitätsmanagement-Programm "QEP" (Qualität und Entwicklung in Praxen) eingeführt haben, erläuterte Köhler. Dieses Programm wurde von der KBV und den Kassenärztlichen Vereinigungen gemeinsam entwickelt. Es unterstützt Ärzte und Psychotherapeuten bei der Optimierung der Praxisorganisation und leistet somit einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Patientenversorgung, so der KBV-Chef. Mit dem Gesundheitssiegel will die KBV ihre Qualitätsorientierung stärker nach außen demonstrieren.

Was das Verfahren bei der Eintreibung der Praxisgebühr betrifft, forderte Köhler vom Gesetzgeber die Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für ein wirtschaftliches und wirksames Vorgehen. Derzeit müssen Ärzte, die säumige Patienten mahnen und die Gebühr gerichtlich einfordern, die hierdurch entstehenden Kosten in Höhe von rund 150 Euro selbst tragen. Für die Ärzteschaft eine äußerst unbefriedigende Lösung. Was die Zeit zwischen der Einführung der Praxisgebühr und der geforderten Gesetzesänderung betrifft, bemühen sich Ärzte und Krankenkassen derzeit um eine Einigung.

Bis zum 24. Mai sollen die Beratungen abgeschlossen sein. Enden diese erfolglos, wird die KBV das Schiedsamt anrufen, kündigte Köhler an. Die KBV fordert, dass die Kassen sowohl die Portokosten, vier Euro Bearbeitungsgebühr als auch die gesamten Verfahrenskosten für die Mahnungen übernehmen. Die Kassen bieten dagegen eine anteilige Übernahme der Mahnkosten bis zu einer zu vereinbarenden Quote an.

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