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AK Schleswig-Holstein: Resolution gegen Sparpläne

Bei der Eröffnung des Fortbildungskongresses der Apothekerkammer Schleswig-Holstein am 9. November in Damp beklagte Kammerpräsident Volker Articus den jüngsten Entwurf des Beitragssatzsicherungsgesetzes. Wenn dieser Entwurf umgesetzt würde, wären bei der Fortbildung im nächsten Jahr nur noch halb so viele Kollegen wie in diesem Jahr anwesend.

Der Bundeskanzler habe die Regierungspolitiker aufgefordert, nicht mit Lobbyisten zu sprechen. So bleibe der Weg über die Landesregierungen. Doch scheine sogar die schleswig-holsteinische Landessozialministerin Heide Moser (SPD) nicht über die Hintergründe des Gesetzentwurfes informiert zu sein. Diesen Eindruck habe er wenige Tage zuvor bei einer Diskussionsveranstaltung gewonnen.

Es sei auch zu befürchten, dass den Abgeordneten des Bundestages die Konsequenzen des Beitragssatzsicherungsgesetzes für die Apotheken nicht bewusst seien. Denn das Thema werde in den Publikumsmedien nicht angesprochen, und auf der Fachebene seien keine Gespräche möglich. Daher fassten die Anwesenden eine Resolution, die sich an die schleswig-holsteinische Landesregierung und an die Abgeordneten des Bundestages richtet (siehe Kasten).

In den Fachvorträgen des gut besuchten Kongresses wurde das Thema Rheuma umfassend dargestellt. Einen ausführlichen Bericht lesen Sie demnächst in der DAZ.

Kastentext Resolution

Die Apothekerinnen und Apotheker des Landes Schleswig-Holstein nehmen die Sparpläne der Bundesgesundheitsministerin mit großer Bestürzung zur Kenntnis. Sie stellen fest, dass durch die Gestaltung des Gesetzes die aus den verschiedenen Ebenen des Pharmabereiches abzuführenden Summen bei den Apotheken zusammenfallen. Die dadurch von den Apotheken zu tragenden Summen von über 1,2 Milliarden Euro vernichten Tausende von Apotheken und Zigtausende von Arbeitsplätzen.

Die Apothekenleiter und Apothekenmitarbeiter fordern die Landesregierung auf, umgehend bei der Bundesregierung für eine Nachbesserung dieses verheerenden Gesetzes zu sorgen und in Gespräche mit der Apothekerschaft einzutreten. Gleichzeitig werden die Abgeordneten des Bundestages aufgefordert, den Gesetzesvorlagen in ihrer jetzigen Form die Zustimmung zu verweigern.

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