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AK Schleswig-Holstein: Neue Strukturen im Gesundheitswesen

Sorgen über die weitere gesundheitspolitische Entwicklung und Unsicherheit über die angemessene Antwort der Apothekerschaft waren die zentralen Gedanken bei der Kammerversammlung der Apothekerkammer Schleswig-Holstein am 9. April in Kiel. In der Apothekerschaft sollte intensiver über die mögliche Neugestaltung der Arzneimittelpreisverordnung, insbesondere über das Kombimodell, diskutiert werden.

Kammerpräsident Volker Articus erneuerte in seinem Bericht die Kritik am Beitragssatzsicherungsgesetz. Der Gesetzgeber sorge damit selbst für Arbeitslosigkeit, nicht aber für Beitragssatzstabilität. Die Gesundheitspolitik habe bisher nur zeitlich beschränkte Sparprogramme hervorgebracht, bei den neuen Vorschlägen würden dagegen Strukturen verändert.

Systemwechsel droht

So würden die Zuzahlungen künftig nicht mehr nur zur Finanzierung der Leistungen, sondern auch zur Steuerung der Patienten dienen. Diese sollten zu den "richtigen" Ärzten und Lieferanten geleitet werden, was mit freier sozialer Marktwirtschaft nicht zu vereinbaren sei. Für neue integrierte Versorgungsformen würden eigene Regeln geschaffen. In der integrierten Versorgung werde sogar die Arzneimittelversorgung ohne Apotheken – über Großhändler oder direkt vom Hersteller – geplant.

Anstelle der angekündigten Deregulierung werde der Markt dadurch noch stärker reguliert. Doch gerade dies erhöhe die Verwaltungskosten, wie die Beispiele von Schweden oder den USA zeigten.

Arzneimittelpreisverordnung – mehr diskutieren!

In der Diskussion wurden verschiedene Aspekte der jüngeren gesundheitspolitischen Entwicklung angesprochen. So sollten Abgeordnete stets gefragt werden, ob sie über die Inhalte der von ihnen beschlossenen Gesetze überhaupt informiert sind. Dies sollte von jedem Abgeordneten erwartet werden, auch außerhalb der Gesundheitspolitik.

Dr. Peter Heerklotz, Heist, forderte eine stärkere Diskussion der ABDA-Vorschläge zur Veränderung der Arzneimittelpreisverordnung an der Basis der Apothekerschaft. Auf dem außerordentlichen Apothekertag in Berlin habe sich gezeigt, dass die meisten Kollegen nicht ausreichend über das diskutierte Kombimodell informiert gewesen seien. Die ABDA hätte schon im Vorfeld mehr darüber informieren sollen. Offenbar gebe es starke Vorbehalte gegen eine Fixkomponente. Möglicherweise werde dieser Vorschlag nicht von der Basis getragen.

Articus entgegnete, dass das Kombimodell auf einen Vorschlag des Staatssekretärs Dr. Schröder zurückgehe und dass es in der vorigen schleswig-holsteinischen Kammerversammlung diskutiert worden sei (siehe Bericht in DAZ 9). Die ABDA sei weiterhin in Gesprächen zu diesem Thema, doch habe der für die Arzneimittelpreisverordnung zuständige Bundeswirtschaftsminister Clement dazu wiederum andere Vorstellungen als das Gesundheitsministerium.

Als weiteres Problem ergab sich in der Diskussion, dass nicht immer klar sei, für welchen Bereich des Arzneimittelmarktes die Preisbildungsvorschläge jeweils gelten sollten. Für die Akzeptanz in der Apothekerschaft dürfte es entscheidend sein, eine Dynamisierung eines etwaigen Fixanteils verbindlich festzuschreiben, damit nicht immer wieder neue mühsame Verhandlungen geführt werden müssten. Andererseits berge auch die geltende Arzneimittelpreisverordnung Probleme in sich und sei deswegen ebenso kritisch zu hinterfragen wie die neuen Vorschläge.

Jahresabschlüsse genehmigt

Im weiteren Verlauf der Kammerversammlung wurden die Abschlüsse des Haushaltes und des "alten", mittlerweile geschlossenen Versorgungswerkes von 1960 für das Geschäftsjahr 2002 einstimmig genehmigt. Der Vorstand wurde einstimmig entlastet. Heerklotz berichtete als Vorsitzender des Haushaltsausschusses, dass sich die finanziellen Reserven der Kammer verringert hätten. Daher sei die jüngste Beitragsanhebung notwendig gewesen.

Articus und Geschäftsführer Frank Jaschkowski wiesen auf die sparsame Haushaltsführung der Kammer hin. Gemessen an den Umsätzen der Apotheken komme die Kammer im Bundesvergleich mit den geringsten Beiträgen aus. Allerdings gelte dies nicht unbedingt aus der Perspektive jeder einzelnen Apotheke, da die Kammer Schleswig-Holstein als einzige Apothekerkammer einen Einheitsbeitrag erhebt.

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