Pharmazeutisches Recht

BSE, Kosmetik und Lebensmittel

Die Bekanntmachung der Betriebe nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 und § 4 Abs. 3 Nr. 1 der BSE-Verordnung, § 1a Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung über das Verbot der Verwendung von Erzeugnissen von Rindern, Schafen oder Ziegen bei der Herstellung von Lebensmitteln oder kosmetischen Mitteln, § 1 Abs. 5 Nr. 2 Buchstabe a der Arzneimittel-TSE-Verordnung und § 1b Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a der MPG-TSE-Verordnung ist im Bundesanzeiger Nr. 102 vom 7. Juni 2002 auf Seite 12233 abgedruckt.

Der Bundesanzeiger kann bezogen werden von der Bundesanzeiger Verlagsges. mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln.

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