Pharmazeutisches Recht

BSE/Kosmetik/TSE

Im Bundesanzeiger Nr. 132 vom 16. Juli 2005 ist auf Seite 10812 die Bekanntmachung der Betriebe nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 und § 4 Abs. 3 Nr. 1 der BSE-Verordnung, nach § 1a Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung über das Verbot der Verwendung von Erzeugnissen von Rindern bei der Herstellung von Lebensmitteln und kosmetischen Mitteln sowie nach § 1 Abs. 5 Nr. 2 Buchstabe a der Arzneimittel-TSE-Verordnung und § 1b Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a der MPG-TSE-Verordnung vom 20. Juni 2005 abgedruckt.

Der Bundesanzeiger kann bezogen werden von der Bundesanzeiger Verlagsges. mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln.

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.